VPRT-Präsident Jürgen Doetz: "Der Zugang zu digitalen Kapazitäten ist die zentrale Voraussetzung für die Entwicklungsperspektiven des Rundfunks. Es kann nicht sein, dass auf der einen Seite die besondere Rolle des Rundfunks als Kulturgut zu einschränkenden Sonderregelungen bei der gerade verabschiedeten neuen Fernsehrichtlinie führt, ihm aber auf der anderen Seite nach rein marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten die Verbreitungsgrundlage in Frage gestellt wird. Hier setzt sich die EU-Kommission in Widerspruch zu ihrem eigenen Handeln."
ARD-Vorsitzender Fritz Raff: "Rundfunk hat auch und gerade in der digitalen Welt eine gesellschaftspolitische Aufgabe für die individuelle und öffentliche Meinungsbildung zu erfüllen. Zur Vielfaltsicherung im Rundfunk gehören sowohl die Inhalte als auch die Verbreitungswege. Ihre Regulierung muss deshalb auch in Zukunft Sache der Mitgliedstaaten bleiben. Mit Sorge verfolgen wir deshalb diese Bestrebungen auf europäischer Ebene, insbesondere die Versuche, bereits vor der Gesamtnovellierung des Telekommunikationspaketes Tatsachen zu schaffen."
Markus Schächter, ZDF-Intendant: "Dass private und öffentlich-rechtliche Rundfunkveranstalter ungeachtet ihrer publizistischen Konkurrenz in dieser Sache am gleichen Strang ziehen, zeigt die Bedeutung des Vorgangs. Der Rundfunk mit seiner demokratischen, gesellschaftlich-integrativen und kulturellen Funktion muss auf allen Verbreitungswegen empfangbar sein und darf aus guten Gründen nicht rein ökonomischen Ordnungskriterien untergeordnet werden."
Die Gemeinsame Erklärung zur Überarbeitung des europäischen Telekommunikations-Rechtsrahmens finden Sie auf den Webseiten der Veranstalter.