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GVK für 1:1 Umsetzung des Brüsseler Kompromisses

GVK-Vorsitzender Volker Giersch: "3-Stufen-Test ist ein taugliches Instrument für die ordnungspolitische Grenzziehung zwischen Öffentlich-rechtlichen und Privaten"

(lifePR) (Saarbrücken, )
Die Gremienvorsitzenden appellieren an die Länder, dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk auch in der digitalen Welt angemessenen Entwicklungsspielraum einzuräumen, damit er seinem Funktionsauftrag weiterhin umfassend gerecht werden kann. Sie halten dazu eine 1 zu 1 Umsetzung des Brüssler Kompromisses für den besten Weg, die ordnungspolitische Grenze zwischen öffentlich-rechtlichen und privaten Anbietern verfassungskonform zu ziehen. Das zentrale Element dazu sei der sog. 3-Stufen-Test, mit dem einzelfallbezogen der gesellschaftliche Wert eines neuen Angebots geprüft und festgestellt werden könne.

Zu dieser Auffassung kamen die Gremienvorsitzenden in ihren Sitzungen am 14. und 15. April 08 in Bonn, bei der sie sich mit Inhalt und Konsequenzen des derzeitigen Entwurfs zum 12. RÄStV (26.3.08) auseinandergesetzt haben.

Den Rahmen, den der derzeitige Entwurf für den Öffentlich-rechtlichen Rundfunk vorsieht, halten sie für deutlich zu eng. Volker Giersch: "Wenn dieser Staatsvertrag Rechtskraft erlangen würde, müsste ein Großteil der bestehenden Angebote trotz hohen gesellschaftlichen Wertes aus dem Online-Angebot entfernt werden. Das kann und darf nicht sein."

Davon betroffen wären beispielsweise alle Online-Dossiers zu den ARD-Themenwochen, zum Schiller-Jahr oder den US-Vorwahlen. Aus Sicht der GVK müssten diese und andere Inhalte und Sendungen mit hohem gesellschaftlichem Wert - wie z.B. Sendungen zur beruflichen Orientierung oder aus dem Bereich der Wissenschaft - unentgeltlich für jedermann im Internet zugänglich sein. "Aus unserer Sicht ist das ein wichtiger Beitrag zur Wissensgesellschaft und zur individuellen Aus- und Fortbildung."

Übergeordnetes Ziel der staatlichen Beauftragung müsse eine möglichst hohe publizistische Vielfalt und die Schaffung eines hohen gesellschaftlichen Wertes sein. In diesem Sinne sollte auch der Funktionsauftrag im Staatsvertrag formuliert werden.

Der gesetzlich fixierte Rahmen müsse dann durch Selbstverpflichtungen der Rundfunkanstalten weiter konkretisiert und zu begrenzt werden. Auf diesem Wege sei der Brüsseler Kompromiss zur Beilegung des Beihilfeverfahrens vollständig und verfassungskonform umsetzbar.

So könnte man für den Bereich der Telemedien auf fünf Ebenen zu der von Brüssel geforderten klar abgrenzbaren und nachvollziehbaren Auftragsfestlegung kommen:

1. Staatsvertragliche Beauftragung mit Zielvorgaben 2. Richtlinien und programmliche Leitlinien (von den Gremien zu genehmigen) 3. Telemedienkonzept (von den Gremien zu genehmigen) 4. Verweildauerkonzept (von den Gremien zu genehmigen) 5. Drei-Stufen-Test bei neuen oder wesentlich veränderten Angeboten (von den Gremien zu genehmigen).

Dem 3-Stufen-Test komme dabei besondere Bedeutung zu, weil der gesellschaftliche Wert eines Angebotes nur im konkreten Einzelfall beurteilt werden könne. "Für diese Aufgabe sind die Gremien schon aufgrund ihrer pluralen Zusammensetzung in besonderer Weise geeignet. Als Gesellschaftsvertreter sehen sie sich hierauf auch verpflichtet."

Die Gremien werden ihren Beitrag im Rahmen der Genehmigungsverfahren verantwortungsvoll und kompetent wahrnehmen - auch unter Inanspruchnahme externer Expertise, wie zu den Fragen der marktlichen Auswirkungen eines neuen Angebotes. Die GVK sieht den 3-Stufen-Test als Chance und Herausforderung, zu zeigen, dass die binnenplurale Gremienkontrolle auch für den Bereich der ordnungspolitischen Grenzziehung zwischen Öffentlich-Rechtlichen und Privaten geeignet ist.
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