Bei zukünftigen Programmentscheidungen im Bereich der Live-Sportberichterstattung sollte sich die ARD nach Ansicht der GVK an verbindlichen Grundsätzen orientieren. Leitgedanken könnten dabei sein:
1. Voraussetzung für die Live-Übertragung von Sportereignissen sollte sein, dass für die betreffende Sportart ein wirksames Anti-Dopingkontrollsystem besteht, das dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik entspricht.
2. Es muss sichergestellt sein, dass der Veranstalter die Durchführung der Antidopingkontrollen vor und während der Veranstaltung aktiv unterstützt. Hierzu sollten möglichst verbindliche Regelungen in die Verträge mit den Veranstaltern aufgenommen werden, bei deren Verletzung die Ausstiegsoption greifen kann.
3. Dopingfälle, die während der Veranstaltungen aufgedeckt werden, sollten zum Ausschluss der betroffenen Sportler führen, dürfen aber nicht per se Anlass sein, aus der laufenden Sportberichterstattung auszusteigen. Die Aufdeckung von Doping-Vergehen sollte vielmehr als Beleg dafür gewertet werden, dass ein wirksames Kontrollsystem besteht.
4. Bei internationalen Großveranstaltungen sollte sich die ARD frühzeitig bemühen, internationale Allianzen zwischen den Medienunternehmen zu schließen, um die Veranstalter auf diese Weise auf ein wirksames Antidoping-Kontrollsystem zu verpflichten. Die Gremienvorsitzenden wünschen sich die ARD hier als Treiber für entsprechende Vereinbarungen.