Der ARD-Vorsitzende Fritz Raff: "Damit machen wir deutlich, dass sich die ARD freiwillig und vor Inkrafttreten einer gesetzlichen Regelung an die Zusagen hält, die Bund und Länder der EU-Kommission im Zusammenhang mit dem EU-Beihilfeverfahren gemacht haben."
Der Vorsitzende der Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) Volker Giersch: "Der Testlauf bietet uns eine gute Chance, mögliche Varianten des Genehmigungsverfahrens praktisch zu erproben. Es ist unser Ziel, dass wir anschließend der Politik einen gemeinsamen Vorschlag für die Ausgestaltung des künftigen Verfahrens unterbreiten können. Außerdem kann der Pilot dazu beitragen, dass bei der ARD frühzeitig Erfahrungen mit der Durchführung solcher Drei-Stufen-Tests gewonnen werden." Das Genehmigungsverfahren, so Giersch weiter, solle aus Sicht der GVK insbesondere sicherstellen, dass neue oder grundlegend veränderte digitale Angebote einen Mehrwert für die Gesellschaft im Sinne des öffentlich-rechtlichen Auftrags bringen.
Peter Boudgoust wies als Intendant der in Sachen Mediathek federführenden Anstalt auf den Mehrwert für alle Nutzer hin: "SWR-Intendant Peter Boudgoust: "Die ARD Mediathek soll den Nutzern den einfachen Zugriff auf alle im Internet verfügbaren Fernseh- und Radioinhalte der ARD ermöglichen. So bietet das beim SWR angesiedelte Onlineportal ARD.de einmal mehr Orientierung im Netz. Die Programme der einzelnen Anstalten und Sender werden thematisch aufgeschlüsselt zusammengestellt und zugänglich gemacht. Das Konzept trägt der föderalen Struktur der ARD Rechnung, wir treiben keinen nennenswerten zusätzlichen Aufwand, denn die Inhalte selbst bleiben auf den Servern der einzelnen Landesrundfunkanstalten. Die ARD Mediathek bündelt und vereinfacht den Zugriff darauf".
Die Gremienvorsitzenden und die Intendanten plädierten außerdem gemeinsam dafür, in den Rundfunkstaatsvertrag eine Experimentierklausel aufzunehmen, die es ermöglichen soll, neue digitale Angebote für mehrere Monate einem Testlauf zu unterziehen, ohne dass dafür ein Genehmigungsverfahren erforderlich ist.