Der Bericht des Hans-Bredow-Instituts bewertet den Umgang mit dem Jugendschutz in den Programmen der ARD und des ZDF durchgehend positiv. Die Gutachter weisen ausdrücklich darauf hin, dass es weiterhin zwischen öffentlich-rechtlichen und privaten Sendern erhebliche Unterschiede bei der Platzierung von Filmen mit entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten gibt.
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten stünden im Gegensatz zu den privaten wegen der Rundfunkfinanzierung nicht unter dem wirtschaftlichen Druck, entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte zu früheren Sendezeiten zu platzieren, um eine größere Reichweite und damit höhere Werbeeinnahmen zu erzielen, stellte die Vorsitzende des Arbeitskreises, Carola Witt (NDR), fest.
Darüber hinaus betont der Evaluierungsbericht ausdrücklich die unverzichtbaren Leistungen der ARD und des ZDF im präventiven Jugendschutz. Durch viele kindgerechte Angebote in den Hörfunk- und Fernsehprogrammen erfüllen ARD und ZDF eine Vorbildfunktion.
Eine Zusammenlegung der Systeme mit einer einheitlichen Aufsicht wird ausdrücklich abgelehnt.