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Vergabe terrestrischer Frequenzen an den Rundfunk ist ausschließliche Sache der Mitgliedstaaten. Das muss auch künftig so bleiben!

(lifePR) (Saarbrücken, )
"Die Vergabe terrestrischer Frequenzen an den Rundfunk ist elementar für die Ausgestaltung der Medienordnung in Deutschland und in anderen Mitgliedstaaten der EU. Jegliche Einschränkung dieser mitgliedstaatlichen Gestaltungskompetenz durch Vorgaben aus Brüssel ist aus Sicht der ARD inakzeptabel. Die Europäische Kommission will sich mit ihren Vorschlägen zur Revision des Telekom-Pakets in erheblichem Maße Harmonisierungs- und Kontrollrechte zuschreiben lassen. Ich begrüße sehr, dass die Bundesländer diesen Bestrebungen mit Blick auf die Rundfunkfrequenzen einen Riegel vorschieben wollen", kommentierte der ARD-Vorsitzende und SR-Intendant Fritz Raff die heutige Positionierung des Bundesrates zu den Kommissionsvorschlägen hinsichtlich der Überarbeitung des sogenannten Telekom-Pakets.

In seiner heutigen Stellungnahme hatte der Bundesrat betont, dass der digitalen Terrestrik auch künftig herausragende Bedeutung zukomme, um Vielfalt im Rundfunk, einschließlich des Zugangs lokaler und regionaler Anbieter zu sichern, sowie alle Bürger auch in der Fläche mit stationären, mobilen und portablen audiovisuellen Diensten zu versorgen. Ferner unterstützt der Bundesrat eine verbesserte Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten auf europäischer Ebene, um das Potenzial der sogenannten digitalen Dividende bestmöglich zu erschließen. Er hält jedoch eine Zentralisierung der Frequenzverwaltung für nicht erforderlich.

In ihren Revisionsvorschlägen ließe die Kommission jegliches Verständnis für die demokratischen, kulturellen und sozialen Funktionen des frei empfangbaren Rundfunks in Europa vermissen, so Raff. Auch dieser solle hinsichtlich der von ihm genutzten Übertragungswege, hier speziell mit Blick auf die Terrestrik, grundsätzlich dem Liberalisierungs- und Deregulierungsansatz der Kommission unterworfen werden. Die Rolle, die dem Rundfunk, öffentlich-rechtlich und privat, bei der Wahrung und Förderung von Medienpluralismus und kultureller Vielfalt zukomme, werde weitestgehend ignoriert, so Raff weiter. Es sei gut, dass die Bundesländer hieran eindeutige Kritik übten und notwendige Nachbesserungen im anstehenden europäischen Gesetzgebungsprozess einforderten.

Der ARD-Vorsitzende Fritz Raff unterstrich: "Wir sind dem Prinzip der effizienten Nutzung der Rundfunkfrequenzen verpflichtet und handeln entsprechend. Wir haben die Digitalisierung der terrestrischen Rundfunkübertragung durch DVB-T entscheidend vorangetrieben, zugleich fördern wir die Fortentwicklung dieses Standards. Die "digitale Dividende", deren Verteilung derzeit diskutiert wird, haben der öffentlich-rechtliche und der kommerzielle Rundfunk durch die Einführung von DVB-T überhaupt erst ermöglicht. Mit unseren attraktiven Programmangeboten konnten die Zuschauerinnen und Zuschauer überhaupt erst davon überzeugt werden, den analog-digitalen Umstieg nachzuvollziehen und damit DVB-T in Deutschland zu einem großen Erfolg zu verhelfen."

Der öffentlich-rechtliche und der private Rundfunk in Deutschland müssten bei der Verteilung der digitalen Dividende in Deutschland angemessen beteiligt werden, sagte Raff weiter. "Der Rundfunk braucht hier Entwicklungsperspektiven, um über die Verbesserung von Ton- und Bildqualität, Stichwort: HDTV, und zusätzliche Angebote die digital-terrestrische Rundfunkverbreitung wettbewerbsfähig zu halten. Die digital-terrestrische Verbreitung der Programme der ARD ist nicht durch andere Übertragungsformen substituierbar. Sie trägt maßgeblich zur Erfüllung unseres Grundversorgungsauftrags bei."
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