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Steuerberatungsgesellschaft zur Lohnsteuerkarte ab 2012

(lifePR) (Berlin, )
Die alte Lohnsteuerkarte ist schon seit 2010 in den Vorruhestand getreten, ab 2012 wird das Lohnsteuerverfahren nur noch elektronisch durchgeführt. Das bedeutet auch, dass für 2012 Anträge auf Lohnsteuer-Ermäßigung grundsätzlich neu gestellt werden müssen. Dadurch wird bei der Gehaltsberechnung durch das Steuerbüro das Einkommen durch den Ermäßigungsbetrag gemindert und der Arbeitgeber führt wie bisher, wenn der Eintrag auf der Lohnsteuerkarte vorgenommen wurde, weniger Lohnsteuer ab.

Bislang haben Arbeitnehmer für Aufwendungen oder Pauschbeträge einen Freibetrag auf ihrer Lohnsteuerkarte per Hand bei Ihrem Finanzbeamten eintragen lassen. Das bedeutete in Berlin den Gang zum zuständigen Finanzamt, in Ausnahmefällen oder wenn der Mandant es beauftragt hat konnte auch der Steuerberater damit bevollmächtigt werden. Mit Abschaffung der Lohnsteuerkarte aus Papier müssen die Freibeträge für 2012 in jedem Fall neu beantragt werden. Dies gilt sogar dann, wenn nur die Freibeträge des Vorjahres, d.h. aus 2011 berücksichtigt werden sollen. In diesen Fällen ist ein vereinfachter Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung ausreichend - bis spätestens zum 30. November dieses Jahres. Die Vordrucke sind bei den Finanzämtern oder Ihren Steuerberatern erhältlich oder man kann sie Internet herunterladen.

Durch den Freibetrag wird die Lohn-oder Gehaltsrechnung durch den Steuerberater so berechnet, dass der der Arbeitgeber weniger Lohnsteuer einbehält, das monatliche Nettogehalt erhöht sich. Gründe für eine Lohnsteuerermäßigung können sein

- Verluste aus Vorjahren
- Werbungskosten wie Fahrtkosten oder doppelte Haushaltführung
- außergewöhnliche Belastungen und Sonderausgaben wie Pflegepauschalen
- Kinderbetreuungskosten
- Unterhaltszahlungen an geschiedene Ehefrauen

Mehr Infos finden Sie unter: www.artevana.de (Steuerberatung in Berlin)

Pressemeldung eingestellt von: PUTZWERBUNG
Urlaub in Bayern: www.Bayrischer-Wald.de
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