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Urlaubsvertretung: Hundeliebe kann teuer werden

R+V-Infocenter: Hundesitter gehen „Verwahrungsvertrag“ mit Halter ein – Haftung für Schäden möglich

(lifePR) (Wiesbaden, )
Drei Wochen Urlaub im Süden: Da sind viele Hundehalter froh, wenn sich Freunde, Verwandte oder Nachbarn um den vierbeinigen Liebling kümmern. Doch für die Ersatz-Herrchen ist das mit Risiken verbunden. Denn sie gehen einen Verwahrungsvertrag mit dem Halter des Hundes ein. Damit haften sie unter Umständen auch für Schäden, die das Tier anrichtet - und zwar in empfindlicher Höhe. Darauf macht das Infocenter der R+V Versicherung aufmerksam.

Auch kleine Hunde können schnell einen Unfall mit großen Schäden verursachen, beispielsweise wenn sie nicht angeleint sind und plötzlich auf die Straße laufen.

Ob der Tierhüter in einem solchen Fall haften muss, hängt davon ab, wie sorgfältig er das Tier beaufsichtigt hat. "Wenn der Hundesitter nicht mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt gehandelt hat, ist er für den Schaden verantwortlich, auch wenn der Hund ihm nicht gehört. Die Frage nach dem Verschulden wird bei ihm immer im Einzelfall entschieden. Im Gegensatz dazu haftet der Halter immer", erklärt Alexandra Bartl, Haftpflichtexpertin beim R+V-Infocenter. Hat also der Tierhüter den Schaden verschuldet, kann ihn das teuer zu stehen kommen - denn oft deckt die normale Haftpflichtversicherung dies nicht ab.

2 Das R+V-Infocenter rät deshalb allen Hundesittern, diese Aufgabe nur dann zu übernehmen, wenn der Halter eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. "In der Regel sind die Tierhüter damit gegen Schäden an anderen Personen oder an Gegenständen mitversichert", so die Expertin. Anders sieht der Fall aus, wenn das Tier zu Schaden kommt: Hierfür ist der Hüter nur dann verantwortlich, wenn er vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
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