Nichtzahler: Im Notfall Anspruch auf Behandlung
Obwohl sie keine Beiträge zahlen, haben Nichtzahler bei Notfällen einen Anspruch auf Erstattung ihrer Kosten. Die Zahl der Nichtzahler steigt in der PKV stetig an. Bis Ende September 2011 gab es rund 140000 Nichtzahler in der PKV. Dirk Lullies, Sprecher des Verbandes der Privaten Krankenversicherung sagte, dass die privaten Krankenversicherer seit der Einführung der allgemeinen Pflicht zur Krankenversicherung die Nichtzahler nicht mehr einfach kündigen können. Aus diesem Grunde sind durch die Nichtzahler seit der Einführung der Versicherungspflicht Beitragsrückstände von rund 554 Millionen Euro aufgelaufen. Diese Verluste wirken sich zudem indirekt auf die übrigen Versicherten aus. So müssen die privaten Krankenversicherer die Beiträge nicht zuletzt wegen der zunehmenden Anzahl der Nichtzahler anpassen und die PKV Beiträge neu berechnen.
Bundesregierung: Gesetzentwurf vorbereitet
Um das zunehmende Problem der Nichtzahler zurückzudrängen, planen die privaten Krankenversicherer nun spezielle "Nichtzahler-Tarife" in der PKV, die nur noch eine reine Notfall-Versorgung abdecken sollen. Die hierzu notwendigen Gesetzesänderungen werden derzeit von den zuständigen Bundesministerien, dem Bundesjustizministerium und dem Bundesfinanzministerium vorbereitet. Wann die Gesetzesänderung dem Bundestag zur Entscheidung vorgelegt werden soll, ist derzeit noch unbekannt. Bei dem "Nichtzahler-Tarif" ist geplant, dass Säumige Versicherte erstmals nach zwei Monaten Beitragsrückstand eine Mahnung erhalten. Nach weiteren zwei Monaten erfolgt dann eine weitere Mahnung. Falls der Beitragsrückstand dann immer noch nicht ausgeglichen wurde, wird der Tarif "ruhend" gestellt und automatisch in den "Nichtzahler-Tarif" umgewandelt. Dieser PKV Tarif deckt nur noch die Kostenübernahme bei schweren Erkrankungen und bei Schwangerschaft ab. Aber selbst dieser Tarif kostet rund 100 Euro im Monat.
Allgemeine Versicherungspflicht beschert PKV Beitragsrückstände
Derzeit sind rund 8,9 Millionen Versicherte in der PKV versichert. Damals wechselten viele bis dato nicht Versicherte in die privaten Krankenversicherung. Viele private Krankenversicherer lockten zudem mit Billigtarifen. Die "Nichtzahler-Tarife" bewegen sich preislich in etwa auf dem Niveau der damals angepriesenen Billigtarife. Allerdings droht den Nichtzahlern auch bei Beitragsrückstand des "Nichtzahler-Tarifs" kein Rauswurf aus der PKV. Insofern dürfte zumindest hinterfragt werden, inwieweit die Umstellung auf den "Nichtzahler-Tarif" die seitens der PKV erhofften Synergieeffekte freisetzt. Denn es soll dem Vernehmen nach in dem Gesetzentwurf keine Sanktion im Falle des nicht Bezahlens des "Nichtzahler-Tarifs" vorgesehen sein. Insofern dürfte der neu geplante "Nichtzahler-Tarif" allenfalls an das Gewissen der Beitragssünder appellieren, wenigstens einen Grundbeitrag zur Solidargemeinschaft der in der PKV versicherten Beitragszahler zu leisten. Viele der Nichtzahler sind indes nicht aus Weigerung in den Zustand des Beitragsrückstandes geraten, sondern, weil sie vielfach die Höhe der Beiträge nicht entrichten konnten. Mit Summen von bis zu 600 Euro in dem Basistarif konnten sich viele Einzelunternehmer die PKV schlichtweg nicht leisten. Insofern dürfte der Gesetzesvorstoß zumindest einen großen Teil der Nichtzahler erfassen. Übrig bleiben dürfte lediglich der harte Kern der notorischen Nichtzahler, die aus Prinzip nicht bezahlen.
Quelle: www.pkv-vergleich.de