Während die 1. EU-Geldwäscherichtlinie von 1991 sich darauf konzentrierte, das Waschen von Erlösen aus Drogengeschäften über den traditionellen Finanzsektor zu bekämpfen, wurde mit der 2. EU-Geldwäscherichtlinie von 2001 der Anwendungsbereich auf ein breiteres Spektrum von Straftaten ausgedehnt und die Prüfungs- und Meldepflichten auf Rechtsanwälte, Notare, Buchprüfer, Steuerberater, Immobilienmakler, Kunsthändler, Auktionshäuser und Kasinos ausgeweitet. Die 3. EU-Geldwäscherichtlinie wurde nun auf jede Art der Terrorismusfinanzierung ausgedehnt, unabhängig davon, ob die entsprechenden Gelder legal oder illegal erworben wurden und gilt nun auch für alle Anbieter von Waren und Leistungen, soweit sie Barzahlungen von mehr als 15 000 Euro annehmen. Es ist dabei unerheblich, ob die geschäftliche Transaktion in einem einzigen Vorgang oder in mehreren Vorgängen, zwischen denen eine Verbindung zu bestehen scheint, abgewickelt wird. Die 3. EU-Geldwäscherichtlinie betrifft somit insbesondere auch elektronische Zahlungen, da diese bereits nach heutiger Rechtslage der Barzahlung gleichgestellt sind
Bislang standen nur Geschäftskontakte mit Terrorverdächtigen auf den Verbots- und Sanktionslisten der Europäischen Union. Sie untersagen jegliche geschäftliche Beziehungen zu Personen, Vereinigungen oder Körperschaften, die an terroristischen Handlungen beteiligt sind. Die 3. EU-Geldwäscherichtlinie schreibt nun zusätzlich für bestimmte Kundengruppen verschärfte Prüfungspflichten vor. Bei diesen Gruppen handelt es sich um politisch exponierte Personen (sogenannte PEPS), d.h. Personen, die wichtige öffentliche Ämter bekleiden wie z.B. Regierungsmitglieder, Staatschefs, Abgeordnete und hochrangige religiöse Würdenträger, sowie deren enge Familienangehörige. Somit sind Geschäftskontakte gegen derzeit deutlich mehr als 200.000 Einträge in den entsprechenden Sanktions- und PEP-Listen zu prüfen. Ein manueller Abgleich der Geschäftskontakte mit den Einträgen in den jeweils aktuellen Listen ist deshalb in der Regel kaum noch möglich. Es bedarf professioneller Softwarelösungen - sogenannter Namechecking Software - mit denen eine vollautomatisierte und revisionssichere Durchführung der Prüfungspflichten gemäß der 3. EU-Geldwäscherichtlinie möglich ist.
Zur Ermittlung der besten Namechecking Lösung hat ein weltweit tätiger Versicherungskonzern im Rahmen seiner Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche einen breit angelegten internationalen Benchmarktest durchgeführt. Mit deutlichem Vorsprung hat die Softwarelösung PRO NC Namechecking den Benchmark gewonnen. Das Ergebnis kommentiert der für den Benchmark verantwortliche Business Analyst des Versicherungskonzerns: "In unserem Benchmarktest erzielte PRO NC Namechecking signifikant die besten Ergebnisse. Neben der Leistungsstärke der Lösung zeichnet sich Prospero durch ihre prompten und kompetenten Leistungen aus." PRO NC Namechecking lieferte mit weitem Vorsprung die absolut besten Erkennungsraten bei geringsten Falscherkennungen, "Mit PRO NC Namechecking ist es in beeindruckender Art und Weise gelungen, mit Erkenntnissen aus den komplexen Abläufen von natürlichen Systemen die Prüfung von Identitäten bestmöglich zu automatisieren" kommentiert Dr. Peter Abel, CEO des Beratungsunternehmens ATech-Consulting das hervorragende Abschneiden von PRO NC Namechecking.
Der Testsieger wird bereits u.a. von der Liechtensteinischen Landesbank, swissfirst Bank, Nationale Suisse, winterthur Versicherung, Helvetia Versicherungen, PAX Schweizerische Lebensversicherungsgesellschaft, Zürich Financial Services, RSN Risk Solution Network AG, Zimmel KG und Creditreform erfolgreich eingesetzt.
Der Testsieger ist als Online-Service verfügbar und bietet Unternehmen die Möglichkeit, alle Prüfungspflichten hinsichtlich ihrer Kundenbeziehungen gemäß der 3. Geldwäscherichtlinie auf einfachste und komfortable Art und Weise online zu erfüllen. Dieser Online-Service ist vor allem für kleinere und mittlere Unternehmen gedacht, die insbesondere den Aufwand einer Software-Installation im Haus nicht betreiben wollen oder können.
Der Service PRO NC Namechecking online bietet eine rechtssichere Prüfung von Kundenbeziehungen gegen offizielle Sanktionslisten (z.B. Bush-, EU-, Seco-, OFAC-, Embargo-Listen),, PEP-Listen, sowie gegen interne und externe Wanted, Watch- und Blacklists an. Über eine gesicherte Kommunikations-Verbindung erfolgt die Namensprüfung online direkt am Bildschirm. Auch die Berücksichtigung von Whitelists oder anderer kundenspezifischer Listen ist möglich.
So einfach funktioniert es;
- Sie geben die zu prüfenden Kundeninformationen ein.
- Die Prüfung erfolgt gegen die offiziell verbindlichen Listen und die Treffer werden ausgewiesen.
- Für vertiefende Analysen stehen direkte Verbindungen zu umfassenden Informationsquellen wie z.B. Google® oder LexisNexis® zur Verfügung.
- Sie dokumentieren das Ergebnis der Prüfungen audit- und revisionssicher direkt auf Ihrem Rechner.
Und so sieht zum Beispiel der Leiter Rechtsdienst einer namhaften Schweizer Versicherungsgruppe den Testsieger: "PRO NC Namechecking enthält alle für die effiziente Anwendung in der Praxis erfolgskritischen Funktionen und Merkmale."
Nutzen und Vorteile:
- Sicherheit und Effektivität durch höchste Trefferqualität
- Prüfung gegen die offiziell verbindlichen Listen zur Erfüllung der Compliance-Pflichten z.B. gemäß der 3. EU-Geldwäscherichtlinie
- Einfach anzuwendender Komplettservice
- Keine Software Installation notwenig!
- Attraktives, nutzungsbezogenes Preismodell
Kostenloses 15 Tage Trial-Package:
Für Interessenten bietet die ATech-Consulting einen kostenlosen 15 Tage Test des Siegers an. Nähere Informationen dazu sind unter der e-Mail Adresse Namechecking@ATech-Consulting.de zu erhalten