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Hausdurchsuchung wegen Einladung zu G8-Gipfel

Bundesweite Empörung über Kriminalisierung eines Bonner Atomkraftgegners

(lifePR) (Frankfurt, )
Bonner AtomkraftgegnerInnen hatten im Juni auf ihrer Internetseite angekündigt, an Blockaden gegen den G8-Gipfel in Heiligendamm teilzunehmen. Daraufhin durchsuchte jetzt die Polizei das Haus eines Bonners und beschlagnahmte seinen Computer.

Mit Empörung reagierten die an den Protesten gegen den G8-Gipfel beteiligten Organisationen auf den bundesweit bisher beispiellosen Fall.

Sowohl in Bonn als auch bundesweit fordern zahlreiche Verbände, Gruppen und Parteien von den Bonner Ermittlungsbehörden die sofortige Einstellung des Verfahrens.

Aus einem Artikel auf der Internetseite www.antiatombonn.de, in dem der Aufruf des Bündnisses "Block G8" zitiert wurde, leitete die Staatsanwaltschaft Bonn den "Verdacht der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten" ab.

Die Anti-Atom-Gruppe Bonn wertete die Hausdurchsuchung und Beschlagnahme als massiven Eingriff in die Grundrechte. Wer sich gegen die Politik der G8 engagiere, stünde offenbar selbst zwei Monate nach dem Gipfel von Heiligendamm noch immer unter polizeilichem Generalverdacht, erklärte der Bonner Atomkraftgegner Jörg Mühlenhoff.

Mit dem konstruierten Vorwurf sollten G8-GegnerInnen in eine kriminelle Ecke gestellt werden, so Manfred Stenner, Geschäftsführer des Netzwerks Friedenkooperative mit Sitz in Bonn. Stenner wies darauf hin, dass der Verlauf der Blockaden rund um Heiligendamm von Seiten der Blockierenden in keiner Weise gewalttätig war und alles dafür getan wurde, auf massive Ein- und Übergriffe der Polizei deeskalierend zu reagieren.

"Hier geht es offensichtlich erneut darum, die G8-Protest-Szene auszuspähen und zu kriminalisieren", sagte Dagmar Paternoga vom Koordinierungskreis attac Bonn.

Mona Bricke, die im Bad Godesberger Forum Umwelt und Entwicklung die Aktivitäten der Nichtregierungsorganisationen zum Heiligendamm-Gipfel koordiniert hatte, erklärte: "Es geht nicht an, dass allein die Darstellung eines klar als Dokumentation gekennzeichneten Aufrufes zu Blockaden, die im Übrigen äußerst friedlich verlaufen sind, zur Kriminalisierung des Domaininhabers führen. Sollte diese Art richterlichen Vorgehens Schule machen, wäre das eine ernstzunehmende Einschränkung der freien Meinungsäußerung und würde die Arbeit vieler Nichtregierungsorganisationen deutlich behindern".

Sebastian Nickel, Rechtsanwalt des Betroffenen, sprach von einem völlig unverhältnismäßigen Vorgehen.

Hintergrund:

Auf Anordnung der Richterin Vera von Schnakenburg (Amtsgericht Bonn), führte die Abteilung Staatsschutz der Bonner Kriminalpolizei am 16. August 2007 zwischen 06.50 Uhr und 07.50 Uhr eine Hausdurchsuchung bei einem Bonner Atomkraftgegner durch, der technischer Administrator der Internetadresse www.antiatombonn.de ist.

Die Beamten durchsuchten seine Wohnung, um die Urheberschaft des auf die Internetseite www.antiatombonn.de eingestellten Artikels "Bonn goes G8: Bewegen, blockieren, bleiben" zu ermitteln. Vor Ort wurden Unterlagen des Betroffenen gesichtet und - obwohl der Tatvorwurf dabei nicht belegt werden konnte - schließlich seine komplette EDV-Ausstattung beschlagnahmt.

Bei dem zitierten Artikel handelt es sich um eine inzwischen veraltete Ankündigung der Anti-Atom-Gruppe Bonn, an den gewaltfreien Blockaden des bundesweiten Bündnisses "Block G8" teilzunehmen. Die Anti-Atom-Gruppe Bonn hatte im Mai 2007 unter anderem mit einem öffentlichen Training in gewaltfreier Aktion im Bonner Hofgarten gegen den G8-Gipfel mobilisiert.
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