Die Streiks der GdL haben gezeigt, dass das Arbeitskampfrecht in Deutschland gesetzlich geregelt werden muss. Das geplante Tarifeinheitsgesetz ist nicht geeignet, die Probleme zu lösen, die durch die Anerkennung der Tarifpluralität vermeintlich ausgelöst wurden. Die Tarifpluralität beeinträchtigt weder die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie noch die Unternehmen selbst.
Eine gesetzliche Regelung des Arbeitskampfrechts wird seit Jahren von BAG und BVerfG angemahnt. Wir, die AUB, fordern die Große Koalition auf, endlich tätig zu werden und statt des - vermutlich ohnehin verfassungswidrigen - Tarifeinheitsgesetzes klare gesetzliche Regelungen für das Arbeitskampfrecht zu schaffen.
Dabei ist völlig klar: Die Rechte der Koalitionen auf Streik und Aussperrung sind unantastbar. Jede Kodifizierung hat das Grundrecht der Koalitionsfreiheit und insbesondere die Tarifautonomie zu gewährleisten.
Rainer Knoob: "Wir schlagen vor, dass beide Arbeitskampfparteien das Recht haben sollen, jederzeit Arbeitskampfmaßnahmen der anderen Partei durch Einleitung eines Schlichtungsverfahrens zu beenden oder sogar zu verhindern. Dabei kann sich das Schlicht- tungsverfahren am Einigungsstellenverfahren im Betriebs- verfassungsgesetz orientieren. Der Schlichterspruch sollte dann verbindlich sein. Dabei muss das Verfahren so ausgestaltet sein, dass keine verfassungsrechtlich problematische Zwangsschlichtung entsteht. Der Staat darf also auf keinen Fall Einfluss nehmen."
Die AUB ist überzeugt, dass mit einer solchen Regelung dem Gemeinwohlinteresse - insbesondere im Bereich der Daseinsvorsorge- Rechnung getragen würde, die Belastungen durch Streiks auf ein angemessenes Maß zu beschränken.