Die Position der AUB ist eindeutig: Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung sollte es auch Betriebsräten möglich sein, ihre Arbeit digitaler und somit flexibler zu organisieren – von Betriebsratssitzungen per Videocall über Online-Betriebsversammlungen bis hin zur Möglichkeit für Mitarbeitende, bei der Betriebsratswahl nicht nur persönlich, sondern auch digital das Recht zur Mitbestimmung ausüben zu können.
Angesichts der rasanten Veränderungen in der Arbeitswelt sei es nicht zu verstehen, dass Betriebsräte ihre Arbeit noch wie vor 30 oder 40 Jahren organisieren müssten, erklärt Rainer Knoob, selbst Betriebsrat bei Airbus mit langjähriger Erfahrung und AUB-Vorstandsvorsitzender: „In den Unternehmen, bei den Betriebsräten, aber insbesondere in der Politik ist ein Umdenken dringend geboten. Ist es nicht erstaunlich, dass Unternehmen ihre Geschäftsprozesse immer weiter digitalisieren – und Betriebsräte weiterhin im analogen Zeitalter verharren sollen?“
Hintergrund: Laut den Vorgaben des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) sind Betriebsratssitzungen grundsätzlich als Präsenzveranstaltungen abzuhalten. Die COVID-19-Pandemie hat zwar übergangsweise zu Ausnahmeregelungen für hybride Formate oder komplett virtuelle Betriebsversammlungen geführt, diese Möglichkeiten wurden jedoch mittlerweile wieder erheblich eingeschränkt.
„Berge an Papier, Betriebsversammlungen ausschließlich vor Ort und Betriebsratswahlen nur in Präsenz bilden weiterhin den Alltag der Betriebsratsarbeit – aber dies ist schon lange nicht mehr zeitgemäß”, fasst Rainer Knoob zusammen. Digitale Formen hingegen ermöglichen nach seinen Worten eine effizientere Zusammenarbeit, den schnellen Informationsaustausch und die Einbindung von Mitarbeitern, die an verschiedenen Standorten oder im Homeoffice arbeiten.
Das Betriebsrätemodernisierungsgesetz, das am 18. Juni 2021 in Kraft getreten ist, hat zwar einige Neuerungen mit sich gebracht, doch Digitalisierung wird weiterhin als Ausnahme betrachtet. Die Präsenzsitzung bleibt demnach der Regelfall, zudem müssten Betriebsräte ihre Geschäftsordnungen aufwendig anpassen. Auch die Durchführung digitaler Betriebsratswahlen ist nach aktuellem Stand des Betriebsverfassungsgesetzes nicht zulässig.
Die AUB hofft auf eine Meinungsänderung im politischen Raum und ein schnelles Handeln des Gesetzgebers. Rainer Knoob fordert abschließend: „Der Spielraum, den das geltende Recht den Betriebsräten lässt, ist viel zu eng und sollte dringlich den heutigen Zeiten angepasst werden. Eine Reform ist überfällig!“