Die elektronische Bewerbung löst immer häufiger die Bewerbung in Papierform ab. Aus Sicht des Arbeitsprozesses und der Kosten ist dies sicherlich eine ökonomische Methode der Abwicklung, sowohl für Bewerber, als auch Unternehmen.
Allerdings gibt es bei dieser Form der Bewerbung mindestens einen Aspekt, der zeitnah vom Gesetzgeber zu klären ist.
"No news are bad news!"
Es ist fast schon regelmäßig festzustellen, dass Unternehmen den sich Bewerbenden nicht einmal eine Eingangsbestätigung zusenden, geschweige denn eine Ablehnung. Man kann heute sagen: "No news are bad news!"
Für Unternehmen oder Organisationen ist dieser Weg sicherlich der einfachste und billigste beim "Kandidatenfiltern".
Für die einzelne Person, die sich bewirbt, ist dieses Verhalten allerdings eine höchst unerfreuliche Angelegenheit, weil sie wartet, im Dunkeln tappt und hofft, bald etwas von der Personalabteilung zu hören.
Jeder, der keine Information über den Stand der Bewerbung erhält, stellt sich nach einer Weile die Frage, wann er sich an die Personalabteilung wenden kann, um nachzufragen. Sei es, um dann eine andere Stelle zu suchen oder während der Arbeitslosigkeit der Bundesagentur für Arbeit Bericht erstatten zu können.
Was nicht zu unterschätzen ist: Das ewige, an den Nerven zehrende Warten auf eine Antwort wird geradezu zur Zerreißprobe, die absolut unnötig ist!
Jemand, der selbst mit guten Zeugnissen und allerbesten Referenzen 50 und mehr Bewerbungen eingereicht, aber von niemandem eine Rückmeldung erhalten hat, wird auf Kurz oder Lang sicherlich einfach demotiviert sein und sich still fragen: "Was soll eigentlich der ganze Quatsch, wenn man sowieso ins Leere läuft?".
Eines sollten sich die Personalabteilungen zu Herzen nehmen: es geht in aller Regel um ein existenzielles Thema eines Menschen!
Es sollte auch nicht vergessen werden: Es kann jeden erwischen! Wer sich heute noch in der starken Position befindet, kann morgen schon auf der anderen Seite des Tisches sitzen. "Das sollte man immer bedenken.", so Rainer Knoob, Bundesvorsitzender der AUB.
Und für das Unternehmen als Adressaten von Bewerbungen ist es letztlich auch eine Image-Frage, grundsätzlich eine Empfangsbestätigung sowie eine eventuelle Ablehnung zu übersenden.
Elektronische Bewerbung - quo vadis?
Ein anderer Aspekt könnte für Arbeitgeber sogar rechtliche Fragen aufwerfen.
Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, einem Bewerbenden bei Ablehnung die Papierunterlagen in ordentlichem Zustand zurückzusenden, damit sie wiederverwendbar sind.
Bei elektronischen Bewerbungen ist in der Regel das IT-Nirvana angesagt. Das elektronische Dossier wird an eine Mail-Adresse oder über ein Dialogfenster versandt. Danach ist es immateriell verschwunden - und dies mit den höchstpersönlichen Informationen der sich bewerbenden Person!
Im Gegensatz zur retournierten Papierversion ist es bei der elektronischen Version nicht so einfach möglich, ihren Verbleib oder die Vervielfältigung nachvollziehen zu können.
Damit stellt sich die datenschutzrechtliche Frage, wie die Vertraulichkeit der Bewerbungskorrespondenz revisionssicher vom Arbeitgeber gewährleistet werden kann und letztlich wird...
Man denke an typische Pannen: Eine Bewerbungsmail wird an den falschen Adressaten übermittelt oder über eine Fehlbedienung von "Antworten an alle" wird ein umfangreichen Verteiler bedient. Oder, dass vielleicht auch einmal diskret eine Email mit Bewerbungsunterlagen an einen Personalvermittler weitergeleitet wird, ohne dass das mit dem Bewerber vereinbart worden wäre. Nicht zu unterschätzen ist auch das Risiko des "Anzapfens", da die Datenübermittlung zumeist unverschlüsselt stattfindet.
Unternehmen sollten deswegen bei elektronischen Bewerbungen sicherstellen, dass sie den Aktenlauf lückenlos und gerichtsfest dokumentieren können, um sich vor möglichen Schadensersatzforderungen zu schützen.