Die Ursachen finden
Wer an seiner Ausbildung zweifelt, sollte sich als erstes Gedanken darüber machen, was genau einen unglücklich und unzufrieden stimmt. Sind es die Rahmenbedingungen am Ausbildungsplatz? Das Miteinander mit den Kollegen und Mitauszubildenden? Der Umgang mit dem Azubi-Betreuer? Das Betriebsklima an sich? Die Anforderungen in der Berufsschule? Finanzielle, gesundheitliche oder private Probleme? Oder die Aufgaben im gewählten Ausbildungsberuf?
Das Gespräch suchen
Zunächst sollten Nachwuchskräfte, die ihre Ausbildung in Frage stellen, das Gespräch mit Vertrauenspersonen suchen. Das können Eltern, Geschwister und Freunde sein, der Ausbilder, Mentor oder Pate sowie die Jugend- und Auszubildendenvertretung im Betrieb oder ein Vertrauenslehrer an der Berufsschule.
Hilfen in Anspruch nehmen
AsA (Assistierte Ausbildung) und VerA (Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen) bieten individuelle Unterstützung bei der Berufsausbildung. BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) leistet finanzielle Hilfe bei dualen, Schüler-BAföG bei schulischen Ausbildungsgängen.
Den Betrieb wechseln
Wenn man das Gefühl hat, zwar den richtigen Beruf gewählt zu haben, sich mit dem Ausbildungsbetrieb aber nicht identifizieren kann, kommt ein Betriebswechsel infrage. Bei diesem setzt man seine Ausbildung in einem anderen Betrieb fort. In der Regel ist dies nahtlos möglich, so dass es bei der ursprünglichen Ausbildungsdauer bleibt.
Den Beruf wechseln
In jedem Beruf gibt es Tätigkeiten, die man nicht so gerne ausübt, die aber einfach mit dazugehören. Wenn der gewählte Ausbildungsberuf jedoch zur Qual wird, sollte man tatsächlich über einen Berufswechsel nachdenken. „Um einen Beruf zu finden, der zu einem passt, ist eine gute Berufsorientierung sehr wichtig“, sagt Sarah Detering aus der Bewerberberatung von AUBI-plus. „Testverfahren wie der Berufs-Check oder Stärken-Check helfen dabei, eine passende Richtung zu finden und die Berufe, die infrage kommen, näher einzugrenzen. Ideal ist es natürlich, wenn man die berufstypischen Tätigkeiten tatsächlich kennenlernen und ausprobieren kann. Allen, die noch zur Schule gehen, kann ich daher nur ans Herz legen, die Schulferien für freiwillige Praktika zu nutzen.“
Einen neuen Platz finden
Egal ob man „nur“ den Betrieb wechseln oder eine andere Berufsausbildung beginnen möchte: Gute Anlaufstellen für einen neuen Ausbildungsplatz sind Online-Lehrstellenbörsen wie das Ausbildungsportal aubi-plus.de. Konnten Ausbildungsbetriebe nicht alle freien Plätze besetzen, bleiben diese häufig für eine gewisse Zeit weiterhin ausgeschrieben, sodass man im laufenden Ausbildungsjahr einsteigen kann. Wichtig: Bei der Bewerbung gut und vor allen Dingen sachlich begründen, warum man wechseln möchte.
Wer erstmal eine Pause braucht, um sich neu zu orientieren, sollte sich zudem mit Alternativen beschäftigen. Eine Option sind beispielsweise die verschiedenen Freiwilligendienste FSJ (Freiwilliges Soziales Jahr), FÖJ (Freiwilliges Ökologisches Jahr), BFD (Bundesfreiwilligendienst) und IJFD (Internationaler Jugendfreiwilligendienst). Wichtig: Die Krankenkasse und das Arbeitsamt über die neue Situation informieren. Wer mindestens ein Jahr in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis gearbeitet hat, hat Anspruch auf Arbeitslosengeld I.
Bewerberdatenbanken nutzen
Ergänzend zu den eigenen Bewerbungen auf freie Ausbildungsplätze sollte man sein Profil auch in Bewerberdatenbanken hinterlegen, denn immer mehr Ausbildungsbetriebe nutzen solche Datenbanken, um passende Kandidatinnen und Kandidaten ausfindig zu machen. In die Bewerberdatenbank von AUBI-plus können sich Wechselwillige bzw. Ausbildungsplatzsuchende beispielsweise kostenfrei eintragen und sich von Unternehmen finden und kontaktieren lassen - ganz ohne Bewerbung! Der Service steht im Web unter aubi-plus.de/servicebereich/registrieren/ zur Verfügung.
Die aktuelle Ausbildung kündigen
Erst wenn man einen neuen Ausbildungsplatz gefunden und in trockenen Tüchern hat, sollte man seine aktuelle Ausbildung kündigen. Geregelt ist die Kündigung in § 22 Berufsbildungsgesetz (BBiG). Sie muss schriftlich erfolgen. Innerhalb der Probezeit ist die Kündigung ohne Nennung von Gründen zu jedem Zeitpunkt möglich. Wer seine Berufsausbildung nach Ablauf der Probezeit aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen will, hat eine Kündigungsfrist von vier Wochen. Nur wenn ein wichtiger Grund vorliegt, kann nach Ablauf der Probezeit fristlos gekündigt werden.
Wichtig: Auch wenn es nicht gepasst hat, sollte man immer im Guten auseinander gehen. Für Wechsler heißt dies, im Abschlussgespräch sachlich zu bleiben, für Ausbildungsbetriebe, ein wohlwollendes Zeugnis auszustellen.
Im Web steht das neue Informationsangebot von AUBI-plus unter aubi-plus.de/ausbildung/ausbildung-abbrechen/ zur Verfügung.