Eröffnet wurde das Winkhaus Seminar mit den Themen Vertragsgestaltung und Vertragsabschluss. Hier wurden Grundtypen von Bau- und anderen Verträgen ebenso erörtert wie spezielle Bauvertragsarten, Vertragsabschluss sowie vorvertragliche Risiken und Haftungspotential. Im Seminarabschnitt zur Vertragsabwicklung ging es um die Herstellung des vereinbarten und geschuldeten Werkes, Vergütung der Bauwerksleistung, Änderung vereinbarter Preise und Vergütung nicht bestellter Bauleistungen. Abschließend kamen die Themen Gewährleistung, Verjährung, Rechnungslegung und Streit nach der Abnahme zur Sprache.
Juristische Risiken und Nebenwirkungen für Fensterhersteller Den Teilnehmern wurde deutlisch, dass auch das Geschäft der Fensterhersteller erheblich mehr juristische Risiken und Nebenwirkungen kennt, als auf den ersten Blick angenommen. Auf der sicheren Seite sein dürfte derjenige, der sich bei Zweifelsfragen zuvor Klarheit über die rechtlichen Folgen eines Geschäftes verschafft hat. Der Gang zum Gericht kann sonst später viel teurer werden.
Der ehemalige Justitiar eines Bauträgerunternehmens in Baden-Württemberg, Michael Pinstock, ist seit 1990 als Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei in Mittelhessen zugelassen. Seine Tätigkeit liegt überwiegend im privaten Bau- und Architektenrecht, und zwar bundesweit im Bereich Gebäudehülle, Fenster, Fassaden und Wintergärten im Schnittpunkt zwischen Werkvertragsrecht und Technik.