Der Vorstand wird der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 7. Mai 2008 einen Antrag über die ordentliche Kapitalerhöhung unter Wahrung der Bezugsrechte der Aktionäre vorlegen. Ausgegeben werden bis zu 57.120.000 neue Stückaktien gegen Bareinlage, je nachdem wie viele Bezugsrechte ausgeübt werden. Der Bezugspreis je Aktie soll EUR 7,10 betragen.
Der Investor wird so viele neue Aktien zeichnen, dass diese einer Beteiligung von 20% nach Ausübung der Bezugsrechte der Altaktionäre entsprechen. Die Mitglieder des Austrian Airlines Syndikats werden an der Kapitalerhöhung nicht teilnehmen. Der Investor wird dem Syndikat in dem Ausmaß beitreten, das notwendig ist, um die luftfahrtrechtlich erforderliche mehrheitliche Beteiligung des Syndikats aufrechtzuerhalten. Die Stimmführerschaft der ÖIAG im Syndikat bleibt unverändert.
Die Gesellschaft wird jedem Aktionär, der zum 10. März 2008 bezugsberechtigte Aktien der Austrian Airlines in seinem Depot hielt, für bis zu 1.000 neue Aktien einen Abschlag im Wege einer nachträglichen Preisreduktion gewähren.
In der ordentlichen Hauptversammlung am 7. Mai 2008 soll ein vom Investor nominiertes Mitglied in den Aufsichtsrat der Austrian Airlines gewählt werden.