Austrian Airlines AG bestätigt den Erhalt eines Rücktrittsschreibens der Rechtsanwälte des Investors. Die Gesellschaft weist die darin enthaltenen Vorwürfe der Irreführung entschieden zurück.
Austrian Airlines halten fest, dass dieser Brief keine Rechtswirkung entfaltet, da ein Rücktritt vom Zeichnungsvertrag in dieser Form nicht möglich ist.