Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 32525

ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e. V. Oberntiefer Str. 20 91438 Bad Windsheim, Deutschland http://www.arcd.de
Ansprechpartner:in Auto- und Reiseclub Deutschland +49 9841 409182

Bundesrat will Fahrverbot als Hauptstrafe bei allen Straftaten

(lifePR) (Bad Windsheim, )
Gerichte sollen künftig bei allen Straftaten Fahrverbote als Hauptstrafe neben Haft- und Geldstrafen verhängen dürfen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf beschloss der Bundesrat am 15. Februar in Berlin nach einer Initiative von Hamburg. Danach könnte zum Beispiel in Zukunft auch hartgesottenen Steuersündern der Führerschein abgenommen werden. Bisher durfte die Justiz Führerscheine nur als Nebenstrafe und nur bei Verkehrsdelikten kassieren lassen. Zur Begründung heißt es beim Bundesrat, dass ein Fahrverbot "für den Betroffenen ein empfindliches Übel sei" und abschreckend wirken könne. Dies gelte vor allem für Personen in guten wirtschaftlichen Verhältnissen, die durch Geldbußen nicht sonderlich zu beeindrucken seien. Die Länderkammer strebt in ihrem Entwurf den Verlust der Fahrerlaubnis als "Zuchtmittel" ausdrücklich auch bei jugendlichen Kriminellen an. "Mit einem Fahrverbot treffen wir Straftäter dort, wo es weh tut", sagte Baden- Württembergs Innenminister Heribert Rech in Stuttgart. Fahrerlaubnisbehörden konnten bisher schon nach Hinweisen von Gerichten und der Polizei prüfen, ob Straftäter zum Führen eines Fahrzeuges charakterlich geeignet sind, und ihnen gegebenenfalls den Führerschein entziehen.

Der Gesetzentwurf geht nun an die Bundesregierung, die ihn innerhalb von sechs Wochen mit ihrer Stellungnahme an den Deutschen Bundestag weiterleiten muss. Justizministerin Zypries will in einem eigenen Gesetzentwurf zur Reform des Sanktionenrechts zwar eine Verschärfung des Fahrverbots durchsetzen, aber nur im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr und nicht für alle Straftaten. Der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD)sieht in dem Bundesratsentwurf möglicherweise einen Konflikt mit dem Gleichbehandlungsgebot im Grundgesetz. Lediglich Führerscheinbesitzer müssten nach einer Straftat neben einer Freiheits- und/oder Geldstrafe mit einer weiteren empfindlichen Sanktionsform, nämlich dem Entzug der Fahrerlaubnis, rechnen. So könnten Gerichte unter Aufgabe der Gleichbehandlung solche Straffällige härter bestrafen als Bürger ohne Führerschein, obwohl die Straftat nichts mit dem Straßenverkehr zu tun hat, gibt der Club zu bedenken.
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.