Der Gesetzentwurf geht nun an die Bundesregierung, die ihn innerhalb von sechs Wochen mit ihrer Stellungnahme an den Deutschen Bundestag weiterleiten muss. Justizministerin Zypries will in einem eigenen Gesetzentwurf zur Reform des Sanktionenrechts zwar eine Verschärfung des Fahrverbots durchsetzen, aber nur im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr und nicht für alle Straftaten. Der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD)sieht in dem Bundesratsentwurf möglicherweise einen Konflikt mit dem Gleichbehandlungsgebot im Grundgesetz. Lediglich Führerscheinbesitzer müssten nach einer Straftat neben einer Freiheits- und/oder Geldstrafe mit einer weiteren empfindlichen Sanktionsform, nämlich dem Entzug der Fahrerlaubnis, rechnen. So könnten Gerichte unter Aufgabe der Gleichbehandlung solche Straffällige härter bestrafen als Bürger ohne Führerschein, obwohl die Straftat nichts mit dem Straßenverkehr zu tun hat, gibt der Club zu bedenken.
Bundesrat will Fahrverbot als Hauptstrafe bei allen Straftaten
Der Gesetzentwurf geht nun an die Bundesregierung, die ihn innerhalb von sechs Wochen mit ihrer Stellungnahme an den Deutschen Bundestag weiterleiten muss. Justizministerin Zypries will in einem eigenen Gesetzentwurf zur Reform des Sanktionenrechts zwar eine Verschärfung des Fahrverbots durchsetzen, aber nur im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr und nicht für alle Straftaten. Der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD)sieht in dem Bundesratsentwurf möglicherweise einen Konflikt mit dem Gleichbehandlungsgebot im Grundgesetz. Lediglich Führerscheinbesitzer müssten nach einer Straftat neben einer Freiheits- und/oder Geldstrafe mit einer weiteren empfindlichen Sanktionsform, nämlich dem Entzug der Fahrerlaubnis, rechnen. So könnten Gerichte unter Aufgabe der Gleichbehandlung solche Straffällige härter bestrafen als Bürger ohne Führerschein, obwohl die Straftat nichts mit dem Straßenverkehr zu tun hat, gibt der Club zu bedenken.