Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 26552

ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e. V. Oberntiefer Str. 20 91438 Bad Windsheim, Deutschland http://www.arcd.de
Ansprechpartner:in Auto- und Reiseclub Deutschland +49 9841 409182

Bundesregierung beschließt Eckpunkte für neue CO2-Kraftfahrzeugsteuer

(lifePR) (Bad Windsheim, )
Nach langem Hin und Her wird es nun Ernst mit einem Wechsel von der hubraum- zur CO2-bezogenen Kraftfahrzeugsteuer. Das Bundeskabinett beschloss am 5. Dezember als ersten Schritt die Eckpunkte für das neue Berechnungssystem. Künftig fließt neben der Schadstoffkomponente der CO2-Ausstoß in die Bemessung ein. Bis zum Grenzwert von 100 Gramm pro Kilometer soll nach den Plänen der Bundesregierung der CO2-Ausstoß nicht besteuert werden. Jedes Gramm über diesem Wert führt zu höheren Steuern. Derzeit sind allerdings nur wenige Fahrzeugmodelle auf dem Markt, die jene 100-Gramm-Grenze nicht überschreiten.

Neue Pkw mit hohem Durchschnittsverbrauch sollen generell stärker belastet werden als bisher. Für Pkw mit Erstzulassung bis zum 31. Dezember 2008 gilt die bisherige Besteuerung nach der Größe des Hubraums und dem Schadstoffausstoß weiter. Für Euro2- und Euro3-Fahrzeuge kann es laut Bundesregierung "zu einer angemessenen Anhebung der Steuersätze" kommen. Die schon heute deutlich höheren Tarife für Euro1-Altautos und für schlechtere Abgasstufen werden beibehalten. Die höhere Besteuerung für Diesel-Pkw soll auch bei der neuen Kfz-Steuer bestehen bleiben. Begründung: Die Mineralölsteuer ist für Diesel noch immer niedriger als für Benzin. Autofahrer profitieren davon an der Zapfsäule allerdings immer weniger. Eine gute Nachricht gibt es für Halter von Oldtimer-Fahrzeugen: Die Besteuerung der H- und der 07er-Kennzeichen bleibt vorerst, wie sie ist.

Angaben zur Höhe der einzelnen Steuersätze macht die Bundesregierung gegenwärtig nicht. Für im Jahr 2008 gekaufte verbrauchsarme Pkw wird an eine Sonderregelung ab 1.1.2009 gedacht. Das Finanzamt berechnet dann die Kfz-Steuer nach alter und neuer Regelung und setzt die niedrigere Steuer fest. Vor der Gesetzgebung will sich das Finanzministerium auf der Basis dieser Eckpunkte mit den Bundesländern verständigen. Die Kfz-Steuer ist eine Ländersteuer, die Umstellung soll für die Länder aufkommensneutral sein. Der Gesetzentwurf wird für das erste Quartal 2008 angekündigt. In Kraft treten soll das neue Gesetz zum 1.1.2009. Rat der Bundesregierung: Wer 2008 ein neues Auto anschaffen will, sollte dringend auf den CO2-Ausstoß seines Favoriten achten!
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.