Neue Pkw mit hohem Durchschnittsverbrauch sollen generell stärker belastet werden als bisher. Für Pkw mit Erstzulassung bis zum 31. Dezember 2008 gilt die bisherige Besteuerung nach der Größe des Hubraums und dem Schadstoffausstoß weiter. Für Euro2- und Euro3-Fahrzeuge kann es laut Bundesregierung "zu einer angemessenen Anhebung der Steuersätze" kommen. Die schon heute deutlich höheren Tarife für Euro1-Altautos und für schlechtere Abgasstufen werden beibehalten. Die höhere Besteuerung für Diesel-Pkw soll auch bei der neuen Kfz-Steuer bestehen bleiben. Begründung: Die Mineralölsteuer ist für Diesel noch immer niedriger als für Benzin. Autofahrer profitieren davon an der Zapfsäule allerdings immer weniger. Eine gute Nachricht gibt es für Halter von Oldtimer-Fahrzeugen: Die Besteuerung der H- und der 07er-Kennzeichen bleibt vorerst, wie sie ist.
Angaben zur Höhe der einzelnen Steuersätze macht die Bundesregierung gegenwärtig nicht. Für im Jahr 2008 gekaufte verbrauchsarme Pkw wird an eine Sonderregelung ab 1.1.2009 gedacht. Das Finanzamt berechnet dann die Kfz-Steuer nach alter und neuer Regelung und setzt die niedrigere Steuer fest. Vor der Gesetzgebung will sich das Finanzministerium auf der Basis dieser Eckpunkte mit den Bundesländern verständigen. Die Kfz-Steuer ist eine Ländersteuer, die Umstellung soll für die Länder aufkommensneutral sein. Der Gesetzentwurf wird für das erste Quartal 2008 angekündigt. In Kraft treten soll das neue Gesetz zum 1.1.2009. Rat der Bundesregierung: Wer 2008 ein neues Auto anschaffen will, sollte dringend auf den CO2-Ausstoß seines Favoriten achten!