- ARCD und EAC kritisieren Salamitaktik der EU-Kommission
- Bedenken der EU-Bürger gegen Gigaliner werden ignoriert
- Folgenabschätzung einer Gigaliner-Zulassung fehlt nach wie vor
- Untersagung eines grenzüberschreitenden Gigaliner-Verkehrs gefordert
Vergeblich erwartet worden war eine eindeutige Klärung der Frage zum grenzüberschreitenden Einsatz der Gigaliner innerhalb der Europäischen Union. Stattdessen schließt sich die Kommission den Richtlinien-Auslegungen des EU-Kommissars für Verkehr Siim Kallas an. Demnach soll ein Grenzübertritt gestattet werden, wenn die jeweiligen Nachbarstaaten damit einverstanden sind.
Der ARCD unterstützt als Mitglied im Verbund Europäischer Automobilclubs EAC den Standpunkt des EAC-Präsidenten Bernd Opolka: "Dieser Richtlinienentwurf ist der Türöffner für den europaweiten Verkehr von Megatrucks und damit nicht hinnehmbar. Hier sollen via Salamitaktik Fakten geschaffen werden, welche die Befürchtungen von Millionen von Verkehrsteilnehmern außer Acht lassen: So lehnt die überragende Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger aus Gründen der Verkehrssicherheit den Einsatz von Gigalinern auf unseren Straßen ab - ein Fakt, dem die Kommission deutlich mehr Beachtung schenken muss."
Zudem kritisiert der EAC die Kommission, keine Folgenabschätzung für den Fall der Zulassung von Gigalinern vorgenommen zu haben. Dies müsse jedoch die Grundlage für eine realistische Bewertung der Auswirkungen auf Infrastruktur und Umwelt sein. Die Zulassung von Gigalinern und damit die Verlagerung des Güterverkehrs von der Schiene auf die Straße würde Investitionen in das Straßen- und Brückennetz erfordern, die angesichts der finanziellen Lage öffentlicher Kassen kaum zu stemmen seien. "Leidtragender wäre auch hier der Autofahrer", so der EAC, der vor erhöhten Sicherheitsrisiken und zunehmendem Verschleiß des Straßennetzes warnt.
Als Vertreter von mehr als drei Millionen Verkehrsteilnehmern fordert der EAC eine umfassende Überarbeitung der Richtlinie, deren Ziel im Interesse der Sicherheit, Infrastruktur und Umwelt nicht nur eine klare Einschränkung von Maßen und Gewichten, sondern auch die Untersagung eines grenzüberschreitenden Gigaliner-Verkehrs sein muss. ARCD