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Mehr Rechte für Fluggäste mit eingeschränkter Mobilität

(lifePR) (Bad Windsheim, )
Am 26. Juli 2008 tritt die EU-Verordnung 1107/2006 für mehr Reisefreiheit von Flugpassagieren mit Handicap in Kraft. Schon seit Juli 2007 war es Airlines und Touristikunternehmen nach §§ 3 und 4 der Verordnung untersagt, behinderten oder mobilitätseingeschränkten Menschen mit einer gültigen Buchung eine Flugreise zu verweigern. Die Beförderungspflicht sieht allerdings Ausnahmen vor. Ein Luftfahrtunternehmen kann den Transport verweigern, um geltenden Sicherheitsanforderungen nachzukommen. Dies gilt auch, wenn wegen der Größe des Flugzeugs oder seiner Türen die Beförderung physisch unmöglich ist. In solchen Fällen dürfen dem behinderten Fluggast durch die Absage aber keine finanziellen Nachteile entstehen. Darüber hinausgehende Entschädigungen sind nicht vorgesehen, was Behindertenverbände kritisieren. Die Verordnung schreibt vor, dass Flughäfen und Fluggesellschaften eine nahtlose Assistenz durch Begleitung und Mobilitätshilfen von der Ankunft am Flughafen bis zum Verlassen des Airports am Zielort sicherstellen müssen. Viele Großflughäfen bieten diesen Service in ihrem Bereich schon bisher an. Die Airlines sind verpflichtet, Hilfen wie Rollstühle oder Blindenhunde gratis mitzunehmen. Flug- und Reiseunternehmen müssen alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, damit behinderte Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität ihren Hilfebedarf an allen Verkaufsstellen anmelden können. Das Verlangen nach zusätzlicher Betreuung soll mindestens 48 Stunden vor dem Abflug bei der Fluggesellschaft oder dem Reiseveranstalter vorliegen.

Diese Meldung gilt auch für den Rückflug, wenn er von derselben Fluggesellschaft veranstaltet wird. Verletzen die in der Verordnung genannten Unternehmen ihre Pflichten, können sich Fluggäste beim Luftfahrt-Bundesamt in Braunschweig als offizielle Beschwerde- und Durchsetzungsstelle für die EU-Fluggastrechte in Deutschland beschweren. Das Bürger- Service-Center des LBA informiert Fluggäste mit und ohne Mobilitätseinschränkungen unter der Telefonnummer 0531/2355-100 oder im Internet unter www.lba.de über ihre Rechte bei Flugreisen.
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