Diese Meldung gilt auch für den Rückflug, wenn er von derselben Fluggesellschaft veranstaltet wird. Verletzen die in der Verordnung genannten Unternehmen ihre Pflichten, können sich Fluggäste beim Luftfahrt-Bundesamt in Braunschweig als offizielle Beschwerde- und Durchsetzungsstelle für die EU-Fluggastrechte in Deutschland beschweren. Das Bürger- Service-Center des LBA informiert Fluggäste mit und ohne Mobilitätseinschränkungen unter der Telefonnummer 0531/2355-100 oder im Internet unter www.lba.de über ihre Rechte bei Flugreisen.
Mehr Rechte für Fluggäste mit eingeschränkter Mobilität
Diese Meldung gilt auch für den Rückflug, wenn er von derselben Fluggesellschaft veranstaltet wird. Verletzen die in der Verordnung genannten Unternehmen ihre Pflichten, können sich Fluggäste beim Luftfahrt-Bundesamt in Braunschweig als offizielle Beschwerde- und Durchsetzungsstelle für die EU-Fluggastrechte in Deutschland beschweren. Das Bürger- Service-Center des LBA informiert Fluggäste mit und ohne Mobilitätseinschränkungen unter der Telefonnummer 0531/2355-100 oder im Internet unter www.lba.de über ihre Rechte bei Flugreisen.