Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 104305

ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e. V. Oberntiefer Str. 20 91438 Bad Windsheim, Deutschland http://www.arcd.de
Ansprechpartner:in Frau Silvia Schöniger +49 9841 409182

Motordefekt: Warnpflicht bei Fahrt im Schleichgang

(lifePR) (Bad Windsheim, )
Bei einem Auffahrunfall geht man in der Regel davon aus, dass der Auffahrende zu schnell war und zu wenig Abstand zu seinem Vordermann gehalten hat. Es spricht daher zunächst einmal der so genannte "Beweis des ersten Anscheins" für die Schuld des Auffahrenden. Aber die Faustregel "Wer auffährt, hat Schuld" gilt nicht immer, wie eine aktuelle Gerichtsentscheidung zeigt. Bemerkt nämlich ein Autofahrer während der Fahrt einen Motordefekt, der das Fahrzeug immer langsamer rollen lässt, muss er andere Verkehrsteilnehmer warnen. Kommt es deshalb zu einem Auffahrunfall, muss er ganz überwiegend für den Schaden aufkommen. Dies entschied das Kammergericht Berlin in einem aktuellen Leitsatzurteil (Az.: 12 U 5/08), über das der Deutsche Anwaltverein (DAV) berichtet. Das Gericht bezog sich dabei auf §§ 1 Abs.2, 16 Abs. 1 Nr. 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO). In dem betreffenden Fall war ein Autofahrer auf der Überholspur einer Autobahn unterwegs, als der Fahrzeugmotor mehr und mehr an Kraft verlor und der Wagen immer langsamer wurde. Der Fahrer wechselte deshalb von der linken auf die rechte Spur. Kurz bevor er stehen blieb, fuhr ein anderer Wagen auf. Nach dem Motto "Wer auffährt, zahlt" wollte der Vordermann Schadensersatz vom nachfolgenden Fahrer einklagen, scheiterte aber mit diesem Begehren in zwei Instanzen. Das Kammergericht hielt ihm vor, dass er weder Warnblinker gesetzt noch auf andere Weise vor der Gefahr gewarnt habe. Zwar spreche bei einem Auffahrunfall viel für die Schuld des Auffahrenden. In diesem Fall setzte das Gericht den Schuldanteil des Klägers aber doppelt so hoch an wie den des Auffahrenden. Auf einer Schnellstraße sei nicht damit zu rechnen, dass die Geschwindigkeit des Vordermanns ohne erkennbaren Grund und ohne Warnung reduziert werde, urteilte das Berliner Kammergericht. ARCD

Anlagen

Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.