Ausnahmegenehmigungen in den Bundesländern. Damit soll jetzt nach dem Willen des Bundesrates Schluss sein: Mitte Mai 2009 verabschiedete die Länderkammer auf Antrag von Hamburg, Thüringen und Brandenburg einen Verordnungsentwurf (Drucksache 391/09), der bundeseinheitlich Ausnahmen von Lkw-Fahrverboten in der Straßenverkehrs-Ordnung und in der Ferienreiseverordnung regelt. In Zukunft haben die Länder kaum Möglichkeiten mehr, nach eigenem Gusto Ausnahmegenehmigungen zu erteilen. Und für die Überwachungsbehörden vor Ort gibt es für ihre Arbeit eine einheitliche Rechtsgrundlage. Dies werde laut Bundesrat die Wirtschaft entlasten, beim Bürokratieabbau helfen und die Arbeit der Überwachungsbehörden erleichtern. Der Verordnungsentwurf ging der Bundesregierung zur Verkündigung zu.
Ab 1. Juli gilt ein Ferienfahrverbot für Lastkraftwagen
Ausnahmegenehmigungen in den Bundesländern. Damit soll jetzt nach dem Willen des Bundesrates Schluss sein: Mitte Mai 2009 verabschiedete die Länderkammer auf Antrag von Hamburg, Thüringen und Brandenburg einen Verordnungsentwurf (Drucksache 391/09), der bundeseinheitlich Ausnahmen von Lkw-Fahrverboten in der Straßenverkehrs-Ordnung und in der Ferienreiseverordnung regelt. In Zukunft haben die Länder kaum Möglichkeiten mehr, nach eigenem Gusto Ausnahmegenehmigungen zu erteilen. Und für die Überwachungsbehörden vor Ort gibt es für ihre Arbeit eine einheitliche Rechtsgrundlage. Dies werde laut Bundesrat die Wirtschaft entlasten, beim Bürokratieabbau helfen und die Arbeit der Überwachungsbehörden erleichtern. Der Verordnungsentwurf ging der Bundesregierung zur Verkündigung zu.