Seit dem 1. April 1993 gilt in Deutschland eine generelle Sicherungspflicht für Kinder in Kraftfahrzeugen. Verantwortlich für die vorgeschriebene Kindersicherung ist immer der Fahrer des Fahrzeugs. Wer gegen diese Vorschrift verstößt, riskiert mindestens 40 Euro Bußgeld, einen Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg und eine straf- und zivilrechtliche Haftung.
Eine 42-seitige Broschüre der Versicherer "Kinder sichern im Auto" kann per Mail (k.brandenstein@gdv.de) bestellt oder im Internet unter www.udv.de heruntergeladen werden.