Nach Ansicht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) müsse in Deutschland sofort Schluss sein mit Geschwindigkeitskontrollen mittels Video. "Diese Kontrollen sind umgehend einzustellen, wenn durch diese Videoüberwachung auch Verkehrsteilnehmer, die alle Verkehrsregeln einhalten, gefilmt werden", erläutert Rechtsanwalt Michael Bücken, Vorsitzender des DAV-Ausschusses Verkehrsrecht. Er bezieht sich auf einen aktuellen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (Az: 2 BvR 941/08) vom 11.08.2009. In dem Fall war ein Autofahrer auf der A 19 in Fahrtrichtung Rostock gefilmt worden und sollte ein Bußgeld wegen Geschwindigkeitsüberschreitung zahlen. Das BVerG folgte im Revisionsverfahren dem Argument des Autofahrers, dass die Videoaufzeichnung mangels konkreten Tatverdachts ohne ausreichende Rechtsgrundlage angefertigt worden sei. Dadurch werde in das Recht der informationellen Selbstbestimmung eingegriffen, wozu ein formelles Gesetz erforderlich sei. Eine Verwaltungsvorschrift allein, auf die sich in diesem Fall der Landkreis Güstrow berief, reiche hingegen nicht aus, befand das BVerfG. Das in Mecklenburg- Vorpommern angewendete Videosystem "VKS" werde bundesweit von der Polizei eingesetzt , zum Beispiel in NRW, berichtet der DAV. Wahrscheinlich fehle auch in anderen Bundesländern die vom Verfassungsgericht geforderte gesetzliche Grundlage, um den Grundrechtseingriff bei Videoaufnahmen zu rechtfertigen. Auf andere Messmethoden, etwa die Radarmessung durch mobile oder stationäre Anlagen, hat die Entscheidung allerdings keine Auswirkung, warnen die Anwälte. Dabei würden nämlich nur Personen erfasst, die tatsächlich im Verdacht stehen, eine Geschwindigkeitsüberschreitung begangen zu haben.
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