Wenn Deutschland über die Zukunft der Mobilität diskutiert, liegt der Fokus häufig auf dem Elektroauto. Dieses Bild rückte Prof. Lüdemann gleich zu Beginn seines Vortrags gerade. Die wirklichen Umbrüche in der Automobilwirtschaft gingen weniger von der Antriebstechnik, sondern vielmehr von der Vernetzung der Fahrzeuge aus. „Wir sind aber gut beraten, uns beim vernetzten Auto nicht ausschließlich an den Vorstellungen der klassischen Autohersteller zu orientieren, sondern einmal auch die Perspektive der neuen Player im Automobilkosmos einzunehmen und uns zu fragen, warum interessieren sich Google, Apple & Co. eigentlich plötzlich für das Auto? Haupttreiber des vernetzten Fahrens ist nicht die Automobilindustrie, sondern die Digitalwirtschaft.“ Schon heute beschränkt sich der Datenverkehr rund um das Auto nicht mehr nur auf das technisch Notwendige. „Jedes moderne Auto zieht einen breiten Datenschweif hinter sich her“, erläuterte Prof. Lüdemann und stellte die Frage: „Was geschieht mit all den personenbezogenen Daten, die im Auto erhoben werden?“
Schutz von Grundrechten dringend erforderlich
„Zurückdrehen lässt sich das Rad der Zeit nicht. Das muss auch nicht sein, wenn es gelingt, neue Technologien in den Dienst der Menschen zu stellen. Und nicht umgekehrt“, sagte Wolfgang Dollinger nach 20 Jahren an der Spitze des ARCD in seiner letzten Rede als scheidender ARCD-Präsident. Beim vernetzten Fahrzeug forderte er eindringlich „einen transparenten Wettbewerb mit offenen Schnittstellen für alle Marktteilnehmer. Der Verbraucher muss frei und unabhängig zwischen Anbietern und Angeboten wählen können.“ Chancengleichheit und Wahlfreiheit müssten ebenso gewährleistet sein wie die Privatsphäre. „Erst dann kann jeder frei darüber entscheiden, welche Angebote er in Anspruch nehmen will und welche persönlichen Informationen er dafür preisgibt. Nachteile dürfen dem Einzelnen nicht entstehen, wenn er bestimmte Daten über sich nicht herausgeben möchte“, sagte Dollinger und nahm vor allem den Gesetzgeber beim Verbraucherschutz in die Pflicht.
Prof. Lüdemann wies darauf hin, dass die Zahl der anfallenden personenbezogenen Daten künftig um ein Vielfaches zunehmen werde. Dies sei längst nicht jedem bewusst. „Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung bedeutet ja: Jeder Einzelne kann selber entscheiden, wer wann was über ihn weiß. Aber wie soll der Einzelne darüber entscheiden, wenn er nicht weiß, welche Daten sein Auto erhebt? Schlimmer noch: Die meisten wissen gar nicht, dass ihr Auto Daten über sie erhebt. Hier müssen wir Lösungen finden, denn beim Datenschutz geht es ja nicht um den Schutz von Daten, sondern um den Schutz von Grundrechten.“
Kritischer Blick auf neue Geschäftsmodelle der Digitalwirtschaft
Problematisch seien vor allem neue Player, die direkt ins fahrerlose Fahren einsteigen wollen. Große Datenkonzerne hätten nicht plötzlich die Liebe zum Auto, sondern die um das Auto herum anfallenden Daten als „Gold des 21. Jahrhunderts“ entdeckt. „Nur wer Zugriff auf die Daten hat, macht künftig das Geschäft.“ Etwa bei einer digitalen Plattform, die jeden Mobilitätswunsch erfülle. „Plattformen sind Hotspots der Digitalwirtschaft“, fasste Prof. Lüdemann zusammen. „Wer die Plattform betreibt, steuert künftig das Geschäft und legt die Regeln fest.“ Ein mahnendes Beispiel sei die Musikindustrie, mit marktbeherrschenden Plattformen wie iTunes, Amazon Prime oder Spotify.
Chance zur Mitgestaltung nutzen
Dem Auto stehe somit ein fundamentaler Bedeutungswandel bevor. Die heimische Industrie habe es jedoch nach wie vor selbst in der Hand, dabei den Anschluss nicht zu verlieren. Sofern sie sich auf neue Wertschöpfungsmodelle einstellt. „Wir müssen im Blick haben, dass das Geld nicht mehr mit dem Auto erwirtschaftet wird, sondern mit digitalen Diensten im und um das Auto herum“, sagte Prof. Lüdemann. „Wir haben die Möglichkeit, den Umbruch mitzugestalten.“
Daran werde sich der ARCD in den kommenden Jahren intensiv beteiligen, sagte Wolfgang Dollinger. „Es ist unsere Aufgabe, dass wir uns hier als Automobil- und Mobilitätsclub für den Verbraucherschutz im Straßenverkehr einsetzen, als ARCD in Deutschland und als Mitglied sowohl im Verbund Europäischer Automobilclubs EAC als auch im ETSC, dem europäischen Verkehrssicherheitsrat, auf europäischer Ebene.“