Zum Fasching- und Karnevalsendspurt warnt der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD) eindringlich vor den möglichen Folgen von Trunkenheitsfahrten. Wer mit 0,5 Promille und mehr Alkohol im Blut erwischt wird, zahlt mindestens 500 Euro und kassiert vier Punkte in Flensburg sowie einen Monat Fahrverbot! Ab 1,6 Promille oder nach mehreren Alkoholfahrten droht die gefürchtete medizinisch-psychologische Fahreignungsuntersuchung (MPU). Mit Vorbereitungs- und Nachschulungskursen können dann leicht 1000 Euro an Kosten zusammenkommen. Für Fahranfänger während der zweijährigen Probezeit und alle jungen Fahrer unter 21 Jahren besteht ein absolutes Alkoholverbot. Auch wer alkoholisiert auf dem Fahrrad erwischt wird, muss zahlen, informiert der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR). Mit 1,6 Promille gilt ein Radfahrer als absolut fahruntüchtig, eine MPU-Untersuchung ist fällig. Der ARCD erinnert daran, dass auch ein nüchterner Beifahrer seinen Führerschein riskiert und bei Unfällen eventuell mithaftet. Diese Auffassung vertrat das Oberlandesgericht Saarbrücken. Wer als Beifahrer erkenne, dass der Fahrzeuglenker über den Durst getrunken hat und nicht mehr fahrtüchtig ist, müsse ihn an der Fahrt hindern, schrieben die Richter in das Urteil (Az: 4 U 90/91-22). In den närrischen Tagen ist außerdem vermehrt mit alkoholisierten Passanten auf den Straßen zu rechnen. Das Landgericht Kaiserslautern bürdete einem Autofahrer 25 Prozent des Versicherungsschadens nach einem tödlichen Verkehrsunfall auf, bei dem ein angetrunkener Kneipengast überraschend in den Wagen gelaufen war (Az: 2 S 97/00). Die Richter entschieden, die Kollision sei für den Fahrer kein "unabwendbares Ereignis" gewesen. Er hätte im Umfeld der klar erkennbaren Kneipe damit rechnen müssen, dass angetrunkene Gaststättenbesucher "zu Spontanreaktionen neigen". Vor gefährlichem Restalkohol warnt der TÜV Rheinland und verweist auf die Faustregel, dass ein gesunder Körper in einer Stunde nur etwa 0,1 Promille Blutalkohol abbauen könne. Es bestehe also am nächsten Morgen selbst dann die Gefahr einer Fahrt unter Alkoholeinfluss, wenn der letzte Schluck aus der Pulle schon mehrere Stunden zurückliegt. Viele Verkehrsteilnehmer wüssten außerdem nicht, dass die relative Fahruntüchtigkeit schon bei 0,3 Promille einsetzt. ARCD
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