Voraussetzung: Es wird ein Neufahrzeug mit Abgasnorm Euro 4 oder besser bzw. ein in Deutschland für längstens zwölf Monate zugelassener Jahreswagen eines Händlers oder Herstellers bestellt. Die Verschrottung des Altwagens bei einem anerkannten Demontagebetrieb muss nachgewiesen werden. Über den Antrag entscheidet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Dort gibt es Informationen unter der Hotline- Nummer 06196/908470 oder im Internet unter der Adresse http://www.bafa.de/bafa/de/. Das Bundesamt ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi). Prämienanträge können Kunden auch über Autohändler stellen.
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Voraussetzung: Es wird ein Neufahrzeug mit Abgasnorm Euro 4 oder besser bzw. ein in Deutschland für längstens zwölf Monate zugelassener Jahreswagen eines Händlers oder Herstellers bestellt. Die Verschrottung des Altwagens bei einem anerkannten Demontagebetrieb muss nachgewiesen werden. Über den Antrag entscheidet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Dort gibt es Informationen unter der Hotline- Nummer 06196/908470 oder im Internet unter der Adresse http://www.bafa.de/bafa/de/. Das Bundesamt ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi). Prämienanträge können Kunden auch über Autohändler stellen.