Seit Dezember 2008 erreichen Bürger der Europäischen Union europaweit die Notfalldienste unter der einheitlichen Notrufnummer 112, und zwar gebührenfrei aus allen Fest- und Mobilfunknetzen – und das in allen 27 Mitgliedsstaaten. Selbst in manchen Ländern außerhalb der EU, beispielsweise in der Schweiz oder in Südafrika, wird die 112 als Notrufnummer genutzt. In den meisten Ländern werden die Anrufe neben der landesspezifischen Sprache auch in Englisch oder Französisch entgegengenommen. „Damit Anrufe nicht das System überlasten, ist es wichtig, die Nummer wirklich nur im Notfall zu wählen, also um einen Krankenwagen oder die Feuerwehr zu rufen, wenn beispielsweise dringend ein Arzt benötigt wird, man Zeuge eines Verkehrsunfalls wird oder ein Haus brennt“, sagt ARCD-Pressesprecher Josef Harrer.
Fünf „W“ beachten Im Fall eines Unfalls steht das Absichern der Unfallstelle an erster Stelle der Rettungskette. Dann wird der Notruf unter der Nummer 112 abgesetzt. Damit die Mitarbeiter der Leitstelle möglichst schnell passende Hilfe schicken können, sollten Anrufer die fünf „W“ beachten: Wo ist das Ereignis? Was ist geschehen? Wie viele Betroffene? Welche Verletzungen haben die Betroffenen? Warten auf Rückfragen. „Keine Sorge, die Mitarbeiter der Leitstellen fragen gezielt nach, wenn der Anrufer vor lauter Aufregung etwas vergisst. Selbst wenn bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand Wiederbelebungsmaßnahmen nötig sind, unterstützen Disponenten mancher Leitstellen Ersthelfer mit einer telefonischen Anleitung“, sagt Harrer.
Notruf per Fax Auch Personen, die nicht sprechen oder hören können, haben die Möglichkeit, Hilfe anzufordern. Für sie sind manche Leitstellen in Deutschland unter der Notrufnummer 112 auch per Fax erreichbar. Und noch ein wichtiger Hinweis: „Wer die 112 aus Versehen anruft, sollte keinesfalls auflegen, sondern mitteilen, dass alles in Ordnung ist. Sonst kann es passieren, dass ein Rettungsdienst geschickt wird, um auszuschließen, dass ein Notfall vorliegt“, rät Harrer.