In Deutschland ist es Fahrzeugführern nach dem Starten des Motors verboten, das Handy zum Telefonieren, SMS-Schreiben oder zum Surfen im Internet in die Hand zu nehmen. Es drohen für jeden Verstoß 40 Euro Bußgeld und ein Punkt im Zentralen Verkehrsregister in Flensburg. Das Verbot gilt auch für nicht mit dem Fahrzeug fest verbundene Navigationsgeräte mit integriertem Telefon. Ein Sonderfall sind zudem Fahrlehrer, die während der Übungsstunde neben ihren Schülern sitzen: Sie gelten rechtlich als Fahrzeugführer und dürfen somit auch als Beifahrer nicht ohne Freisprecheinrichtung telefonieren.
Deutlich teurer als in Deutschland kann der Handygebrauch für Kraftfahrer im europäischen Ausland werden, warnt der ARCD zu Beginn der Urlaubszeit. Anders als bei uns ist in manchen Ländern die Höhe der Bußgelder nicht festgelegt - die Polizei hat vor Ort je nach Verkehrssituation einen Ermessenspielraum. An der Spitze der Rangliste liegt Spanien mit mindestens 200 Euro. Auch die Niederlande (180 Euro), Norwegen (165 Euro), Italien (ab 150 Euro), Portugal (120 Euro) und Belgien (ab 100 Euro) langen kräftig zu. Seit Oktober 2010 können ausländische Bußgelder ab 70 Euro in Deutschland vollstreckt werden.
Das Handyverbot gilt übrigens auch für motorisierte Zweiräder und für Radfahrer. Der ARCD beobachtet besonders bei Radlern eine Vielzahl von Verstößen und fordert mehr Kontrollen und konsequente Sanktionen. Wenn alles nicht hilft, wäre zur Abschreckung von uneinsichtigen Radfahrern auch eine Anhebung des geltenden Bußgeldsatzes von 25 Euro auf 40 Euro denkbar.