- 2014 verunglückten 10.764 Kinder unter 15 Jahren als Mitfahrer im Pkw
- Bei der Wahl des Sitzes alle vorhandenen Fahrzeuge berücksichtigen
- Fehlende Sicherung: Bußgeld in Höhe von 60 Euro und ein Punkt
Die derzeit aktuellsten Zahlen des Statistischen Bundesamts von 2014 zeigen, wie wichtig eine gute Kindersicherung im Auto ist: Demnach verunglückten 10.764 Mitfahrer im Pkw unter 15 Jahren. 26 davon starben, 1.255 wurden schwer verletzt. Die Straßenverkehrsordnung schreibt in §21 Absatz 1a vor: „Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden.“ Diese müssen laut StVO bestimmten Richtlinien entsprechen, amtlich genehmigt und für das Kind geeignet sein.
Der passende Sitz
Wie aber finden Eltern den passenden Sitz? Die Auswahl ist riesig – neben vorwärtsgerichteten gibt es mittlerweile auch viele rückwärtsgerichtete Sitze, so genannte Reboarder, und das alles für verschiedene Größen und Gewichtsgruppen der Kinder, befestigt über die Fahrzeuggurte oder Isofix. Einschlägige Tests können bei der Entscheidung helfen. „Allerdings sollten Eltern hier ein besonderes Augenmerk auf die Bewertung der Unfallsicherheit legen, die zum Teil nur mit 50 Prozent in die Gesamtbewertung einfließt. Ein etwas aufwändigerer Einbau führt dagegen schnell zur Abwertung“, erklärt ARCD-Pressesprecher Josef Harrer. Den Einbau sollten sich Eltern vom Fachhändler demonstrieren lassen, denn falsch angebracht kann der Sitz zu einem enormen Sicherheitsrisiko werden. „Viele Eltern denken, sie können jeden Kindersitz in jedes Fahrzeug einbauen. Die Sache ist allerdings viel komplizierter, da z. B. Staufächer im Boden das sichere Anbringen eines Stützfußes verhindern können. Umso wichtiger ist es, sich beim Fachhändler beraten zu lassen und alle möglichen Fahrzeuge zu berücksichtigen, in die der Sitz eingebaut werden soll“, rät Harrer. Welcher Kindersitz für welches Auto und welchen Platz dort zugelassen ist, finden Eltern außerdem auf der Homepage der Kindersitzhersteller und in der Anleitung des Kindersitzes.
Verwarnungs- und Bußgeld
Ist das Kind im Auto nicht nach Vorschrift gesichert – also z. B. nur mit dem Erwachsenengurt – kann ein Verwarnungsgeld in Höhe von 30 Euro fällig werden, bei mehreren Kindern in Höhe von 35 Euro. Ist das Kind überhaupt nicht gesichert, kann das mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro und einem Punkt in Flensburg zu Buche schlagen, bei mehreren Kindern sogar mit 70 Euro und einem Punkt. „Dass sich ein Kind während der Fahrt abgeschnallt hat, geht bei einer Verkehrskontrolle nicht als Ausrede durch“, sagt Harrer. Laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (Az. 5 RBs 153/13) muss ein Autofahrer nämlich die ganze Fahrt über kontrollieren und sicherstellen, dass junge Mitfahrer angeschnallt sind. Falls sich ein Kind abschnallt, sollte der Fahrer also umgehend anhalten. Und noch ein Tipp nach der Fahrt: Kinder sollte man für ein Plus an Sicherheit nur auf der Gehwegseite ein- und aussteigen lassen. ARCD