Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 655833

ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e. V. Oberntiefer Str. 20 91438 Bad Windsheim, Deutschland http://www.arcd.de
Ansprechpartner:in Frau Silvia Schöniger +49 9841 409182

ARCD: Rettungsgasse rettet Leben!

(lifePR) (Bad Windsheim, )
.
Das Bilden einer Rettungsgasse ist Pflicht
Spur für Einsatzfahrzeuge zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen freihalten
Regelung gilt auch in Baustellen

Obwohl die Rettungsgasse erst Ende des vergangenen Jahres vereinfacht wurde, ist sie – so scheint es – immer noch nicht im Bewusstsein der Verkehrsteilnehmer verankert. Anlässlich der beginnenden Ferien- und Hauptreisezeit in vielen Bundesländern und der vielen Schwierigkeiten der vergangenen Wochen erinnert der ARCD alle Verkehrsteilnehmer noch einmal an die wichtige Pflicht, die Rettungsgasse bei Schrittgeschwindigkeit oder Stau zu bilden.

Ein Lastwagen fährt auf ein Stauende auf. Sechs Menschen werden dabei verletzt. Die Einsatzkräfte schaffen es nicht sofort zur Unfallstelle. Der Grund: Die Verkehrsteilnehmer haben keine Rettungsgasse gebildet. Am Ende muss die Autobahn komplett gesperrt werden, damit die Rettungskräfte entgegen der Fahrtrichtung anfahren können. So geschehen am 30. Mai 2017 auf der A6 bei Nürnberg-Langwasser. „Das war leider kein Einzelfall. Betrachtet man die Nachrichten der vergangenen Wochen, entsteht der Eindruck, dass sich das Problem häuft“, sagt ARCD-Pressesprecher Thomas Schreiner. Doch: Je früher Einsatzkräfte zum Unfallort gelangen, desto schneller und besser können sie sich um Verunglückte kümmern. Außerdem lassen sich Staus und Straßensperrungen so schneller auflösen.

So funktioniert die Rettungsgasse

Erst im Dezember wurde die Regelung in der Straßenverkehrsordnung vereinfacht und konkretisiert: „Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden“ (§ 11, Abs. 2 StVO), heißt es jetzt. Diese Pflicht gilt für alle Fahrzeuge, also auch für Motorräder, Lkw und Busse. Wichtig ist es, schon bei stockendem Verkehr und Staubeginn die Spur freizuhalten – und nicht erst, wenn sich das erste Einsatzfahrzeug nähert. „Viele machen außerdem den Fehler, nach Passieren des ersten Hilfsfahrzeugs die Lücke wieder zu schließen. Dabei könnten weitere Fahrzeuge folgen“, sagt Schreiner.

Sonderfälle

Das Befahren des Seitenstreifens einer Autobahn ist grundsätzlich nicht erlaubt. So muss er, wenn möglich, auch beim Bilden einer Rettungsgasse freigehalten werden, damit beispielsweise die im Stau Stehenden versorgt werden können. Und bei Baustellen? „Auch wenn es hier oft recht eng zugeht, muss man zumindest versuchen, Platz für die Rettungsgasse zu schaffen. So können Einsatzkräfte wenigstens mit einem Motorrad schnell zur Unfallstelle gelangen“, sagt Schreiner. Wer sich nicht an die Vorschrift hält, riskiert ein Verwarnungsgeld in Höhe von 20 Euro. Bei schwerwiegender Behinderung droht außerdem eine strafrechtliche Verfolgung. Interessant für Urlauber: Ähnliche Vorschriften gelten auch in anderen Ländern wie Österreich, Schweiz, Tschechien und Slowenien. Hier können im Übrigen auch weitaus höhere Bußgelder fällig werden – in Österreich beispielsweise bis 2180 Euro.

Website Promotion

Website Promotion

ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e. V.

Der ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e. V. ist als moderner Mobilitätsclub ein leistungsfähiger, serviceorientierter- und unabhängiger Dienstleister, der die persönliche und individuelle Betreuung seiner Mitglieder in den Mittelpunkt stellt. Diesen bietet er lückenlose Schutzbriefleistungen in ganz Europa sowie den außereuropäischen Anrainerstaaten des Mittelmeeres - bei Pannenhilfe, Abschleppen und Fahrzeugbergung ohne finanzielle Obergrenze nach Anruf in der rund um die Uhr besetzten ARCD Notrufzentrale. Der Club bietet vielfältige und exklusive touristische Leistungen und unterstützt seine Mitglieder bei vielen Schadenfällen durch eine spezielle ARCD Clubhilfe. Als Gründungsmitglied des Verbundes Europäischer Automobilclubs EAC mit Büro in Brüssel engagiert sich der ARCD aktiv in allen Fragen der Verkehrssicherheit im Sinne seiner Mitglieder.

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.