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ARCD: Richtiges Verhalten bei Nebel

(lifePR) (Bad Windsheim, )
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Tagfahrlicht reicht nicht aus

Nebelschlussleuchten erst ab einer Sichtweite unter 50 Metern

Beleuchtung kostenlos beim Licht-Test überprüfen lassen

420 Unfälle mit Personenschaden ereigneten sich im vergangenen Jahr auf deutschen Straßen aufgrund von schlechter Sicht durch Nebel, rund drei Viertel davon außerorts. Um bei den schwierigen Sichtverhältnissen im Herbst besser gesehen zu werden, nutzen viele Autofahrer Nebelscheinwerfer und -schlussleuchten. Wann man welche einschalten darf und was außerdem hilft, um sicherer unterwegs zu sein, erklärt der ARCD.

Die Unsicherheit ist bei vielen Autofahrern groß, wenn es um die Frage geht, wann man Nebelscheinwerfer und -schlussleuchten einschalten darf. Dabei ist das in der Straßenverkehrsordnung in §17 Absatz 3 eindeutig geregelt: Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet werden.

Abblendlicht manuell einschalten

Ebenfalls festgelegt ist dort, dass man bei solchen Witterungsbedingungen auch bei Tag mit Abblendlicht fahren muss. „Viele Fahrer moderner Autos verlassen sich auf die Lichtautomatik, doch die reagiert häufig nur auf Helligkeitsunterschiede und greift deshalb bei Nebel nicht“, sagt ARCD-Pressesprecher Josef Harrer. Das Abblendlicht muss also rechtzeitig manuell eingeschaltet werden. Auch das Tagfahrlicht reicht im Herbst oft nicht aus, um von anderen gut gesehen zu werden, zumal dabei meist die Heckbeleuchtung fehlt. Ob die Leuchten richtig eingestellt sind und funktionieren, kann man bei der Aktion Licht-Test 2015 im Oktober kostenlos bei teilnehmenden Kfz-Meisterbetrieben überprüfen lassen.

Fährt man außerhalb geschlossener Ortschaften ohne Licht bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, drohen zusätzlich zum Sicherheitsrisiko 60 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Fernlicht bringt bei einer „dicken Suppe“ übrigens nichts – im Gegenteil: Wassertropfen reflektieren das Licht und beeinträchtigen so die Sicht noch mehr.

Nebelschlussleuchten nur bei besonders schlechter Sicht

Anders als die Nebelscheinwerfer dürfen Nebelschlussleuchten laut Straßenverkehrsordnung nur dann benutzt werden, wenn die Sichtweite durch Nebel weniger als 50 Meter beträgt. Was viele nicht wissen: Dann darf man auch nicht schneller als 50 km/h fahren! Ein guter Anhaltspunkt für die Sichtweite sind Leitpfosten auf Autobahnen und Landstraßen, denn sie stehen in einem Abstand von 50 Metern. Sobald man aus der Nebelbank herausfährt, muss man die Nebelschlussleuchten wieder ausschalten, um nachfolgende Fahrer nicht zu blenden.

Weitere Tipps für das Fahren bei Nebel

Zusätzlich zur Beleuchtung muss man Geschwindigkeit und Abstand an die Sichtverhältnisse anpassen, um besser auf plötzliche Bremsmanöver anderer, Wildwechsel oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse reagieren zu können. Oft muss man auch einen längeren Bremsweg durch eine nasse und rutschige Fahrbahn berücksichtigen. Neben einer gereinigten Scheibe ist es wichtig, die Scheibenwischer zu betätigen, um die Feuchtigkeit des Nebels wegzuwischen, sowie Scheinwerfer und Leuchten zu säubern. Außerdem muss man regelmäßig Pausen einlegen, denn das Fahren bei Nebel ist anstrengend und erfordert höchste Konzentration.

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