An manchen Steigungen sind Schneeketten sogar vorgeschrieben: in Deutschland mit dem Verkehrszeichen 268 – einem runden Schild mit einem kettenbestückten Reifen auf blauem Untergrund. Die Schneekettenpflicht gilt dann auch für Geländewagen und Allradfahrzeuge. Wer diese missachtet, muss mit 20 Euro Verwarnungsgeld und bei einem Unfall mit Schwierigkeiten mit der Versicherung rechnen. Auch im Ausland wird die Schneekettenpflicht häufig mit einem blauen Verkehrszeichen angeordnet.
Ö-Norm für Österreichurlauber
Damit die Kette passt, sucht man sie nach Reifengröße und Felgenbreite (siehe Fahrzeugschein bzw. Winterreifen) aus. „Da manche Radkästen für Schneeketten zu eng sind, sollten Autofahrer auch einen Blick in die Bedienungsanleitung des Autos werfen“, rät ARCD-Pressesprecher Thomas Schreiner. Österreichurlauber müssen außerdem darauf achten, dass die Ketten der im Nachbarland vorgeschriebenen Ö-Norm (V5117 bzw. V5119) entsprechen. Wer in den Skiurlaub fährt und die Traktionshilfen nur selten braucht, muss sich diese nicht gleich kaufen. Manche Automobilclubs wie der ARCD bieten sie Mitgliedern zum Mieten an.
Ketten rechtzeitig aufziehen
Das Aufziehen moderner Bügelketten ist nicht schwer. Damit es nur ein paar Minuten dauert, sollten Autofahrer diese rechtzeitig aufziehen – also nicht erst, wenn das Fahrzeug schon festgefahren ist. Eine Probemontage vorab in der heimischen Garage erspart im Ernstfall Stress. Schon vor der Fahrt sollten Fahrer außerdem an Handschuhe gegen kalte Hände denken. Eine Warnweste macht andere Autofahrer auf den Monteur aufmerksam. „Die Ketten müssen auf die Räder der Antriebsachse montiert werden. Bei Allradantrieb hilft ebenfalls die Bedienungsanleitung des Autos weiter“, sagt Schreiner. Vor der Weiterfahrt wird das ESP ausgeschaltet. Nach 50 bis 100 Metern wird der Sitz der Ketten überprüft: Dann heißt es nachgespannen, falls sie sich mehr als einen Zentimeter von der Radlauffläche abheben lassen. „Wichtig während der Fahrt ist: Für Kraftfahrzeuge mit Schneeketten ist in Paragraph drei der Straßenverkehrsordnung eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h festgelegt“, sagt Schreiner. Das gilt nicht nur für Deutschland, sondern beispielsweise auch für die Nachbarländer Österreich, Schweiz und Tschechien. Beim Kurvenfahren ist besondere Vorsicht geboten, da das Fahrzeug je nach Montage mit dem Heck ausbrechen kann oder die Vorderreifen beim Übertragen der Lenkkräfte auf die schneeglatte Fahrbahn überfordert sein können.
Nach der Fahrt
Sobald die Straße schneefrei ist, sollte die Fahrhilfe wieder demontiert werden, damit die Fahrbahn nicht beschädigt wird und die Ketten nicht unnötig stark verschleißen. Für eine gute Weiterfahrt durch den Winter müssen Autofahrer unbedingt daran denken: ESP wieder einschalten! Gereinigt werden die Ketten am besten mit warmem Wasser, um Salz- und Schmutzrückstände zu entfernen. Dann lässt man sie gut trocknen.