- Für eine Helmpflicht bei schnellen Elektrorädern
- Flugthemen fehlten auf der Agenda
Der jährliche Verkehrsgerichtstag gilt als Pflichttermin für Verkehrswissenschaftler, Juristen, Sachverständige und Verbandsvertreter. Zur 50. Auflage vom 25. bis 27. Januar 2012 kamen rund 1800 Teilnehmer in Goslar zusammen. Der ARCD meint: Beim Thema Elektrofahrräder wurden Weichen in die richtige Richtung gestellt.
Schon seit Langem empfiehlt der ARCD eine Helmtragepflicht bei Elektrorädern, die mit Motorkraft schneller als 25 km/h fahren, und fühlt sich nun in seiner Haltung durch den Verkehrsgerichtstag bestätigt: Die Experten der Arbeitsgruppe VI (Pedelec, Segway und Bierbike) sprachen sich für eine Helmtragepflicht bei den schnellen Elektrorädern (S-Pedelec mit max. 500 Watt) mit einer Motorunterstützung bis zu 45 km/h aus. Auch im Hinblick auf das Fahrerlaubnis- und Zulassungsrecht stimmt die Einschätzung des Verkehrsgerichtstags mit derjenigen des ARCD überein: Die ohnehin seltenen Elektroräder dieser Geschwindigkeitskategorie sind nicht als Fahrräder zu definieren, sondern der Klasse der Kleinkrafträder gleichzusetzen.
Rechtlich weiterhin als Fahrräder gelten sollen Modelle, die über einen elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer Nenndauerleistung von bis zu 250 Watt verfügen, der ab einer Geschwindigkeit von 25 km/h aussetzt. Gleiches gilt für Fahrzeuge mit einer elektrischen Anfahr- oder Schiebehilfe, die bis zu einer Geschwindigkeit von 6 km/h greift.
Für diese unteren Klassen der Räder mit Fahrhilfe sprach sich die Mehrheit der Fachleute auf dem Verkehrsgerichtstag nur für eine Empfehlung zum Helmtragen, aber nicht für eine gesetzliche Pflicht aus. "Interessant war an dieser Diskussion die Tatsache, dass nicht sicherheitsrelevante Argumente im Vordergrund standen, sondern wirtschaftliche und ökologische Gründe", beobachtete ARCD-Rechtsexperte Dr. Michael Reumann. Das Trendthema Elektrofahrrad solle nicht durch eine Helmtragepflicht ausgebremst werden. Stattdessen sei der Umstieg auf kurzen Strecken im innerörtlichen Bereich vom Auto zum so genannten Pedelec 25 zu fördern. Für Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren seien Elektroräder allerdings generell nicht geeignet, befanden die Experten.
Gleichzeitig richtet der ARCD schon heute den Blick voraus auf den Verkehrsgerichtstag 2013:
"Viele Ergebnisse der diesjährigen Veranstaltung sind sicherlich erfreulich. Allerdings wäre es höchste Zeit, dass in Goslar endlich Themen aus der Passagierluftfahrt auf die Agenda kommen, wie zum Beispiel mögliche Sicherheitsprobleme durch immer kürzere tarifliche und gesetzliche Ruhezeiten für die Piloten", sagt ARCD-Pressesprecher Josef Harrer. Jährlich würden Millionen von Passagieren das Flugzeug als Verkehrsmittel nutzen.
Der nächste Verkehrsgerichtstag findet vom 23. bis 25. Januar 2013 wieder in Goslar statt.