- Mögliche Schäden beim Abschleppen von Automatik-, Allrad- und Elektroautos
- Abschleppseil und -stange kennzeichnen
- Autobahn an der nächsten Ausfahrt verlassen
Wer Mitglied eines Automobilclubs ist, kann sich entspannt zurücklehnen, denn er ruft im Pannenfall einfach kostenlos einen Abschleppdienst. Wer sein Fahrzeug dagegen selbst von einem anderen Auto ins Schlepptau nehmen lässt, muss ein paar Dinge berücksichtigen. „Nicht jedes Fahrzeug kann problemlos abgeschleppt werden: Bei Autos mit Automatikgetriebe oder Allradantrieb können teure Schäden entstehen. Um das zu verhindern, gibt es bei manchen Pkw mit Automatik deshalb eine spezielle Abschlepptaste. Besondere Vorsicht ist auch bei Elektroautos geboten. Die angetriebene Achse kann nämlich bei Straßenkontakt Strom produzieren, wodurch eventuell die Fahrzeugelektronik gestört werden, der Akku überhitzen oder ein Unfall passieren könnte“, sagt ARCD-Pressesprecher Josef Harrer. Krafträder dürfen laut StVO §15a Abs. 4 überhaupt nicht abgeschleppt werden – hier ist ein Anhänger nötig. Sonst können 10 Euro fällig werden. Auf Nummer sicher geht, wer in der Betriebsanleitung des Fahrzeugs nachsieht, ob und wie das Abschleppen möglich ist. Hier steht auch, wo sich im Auto der Abschlepphaken befindet. Diese Ösen müssen nämlich bei modernen Fahrzeugen erst eingeschraubt werden. Das Gewinde befindet sich bei den meisten Automodellen hinter einem kleinen Deckel in den Kunststoffblenden der Stoßfänger, meist auf der rechten Seite, bei manchen Autos aber auch links oder beidseitig.
Vorschriften beim Anhängen
Die beiden Fahrzeuge werden mit einem für das Gewicht des Pannenfahrzeugs zugelassenen Abschleppseil oder einer -stange verbunden, und diese wird in der Mitte durch ein rotes Fähnchen gekennzeichnet. Der Abstand darf laut Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung nicht mehr als fünf Meter betragen. „Der Vorteil einer Abschleppstange ist, dass sie Auffahrunfällen vorbeugt und das Gespann beim Anfahren nicht so stark ruckelt wie mit einem Seil“, erklärt Harrer. Das Gesamtgewicht des abgeschleppten Fahrzeugs darf die maximale Anhängelast des Zugfahrzeugs nicht überschreiten. Außerdem muss bei Dunkelheit auf ausreichende Beleuchtung geachtet werden. Wichtig: Seil und Stange dürfen nur gerade und nicht diagonal angebracht werden, sonst könnte der Pannenwagen in den Gegenverkehr oder auf den Gehweg gezogen werden.
Fahrt mit Warnblinklicht
Auf Servolenkung und Bremskraftverstärker muss der Lenker des Pannenfahrzeugs verzichten, denn diese funktionieren ohne laufenden Motor nicht. Damit er dennoch rechtzeitig reagieren kann, sollte zur Sicherheit die Geschwindigkeit von 30 km/h nicht überschritten werden. Die Zündung beim Pannenwagen muss an sein – so rastet das Lenkradschloss nicht ein. In der Straßenverkehrsordnung ist vorgeschrieben, dass bei beiden Fahrzeugen während der Fahrt das Warnblinklicht eingeschaltet sein muss (§15a Abs. 3, StVO, Verwarnungsgeld: 5 Euro), nur zum Blinken darf man es kurz ausschalten. Oder die Fahrer zeigen den Richtungswechsel per Handzeichen an. Bei einer Panne auf der Autobahn muss man diese bei der nächsten Ausfahrt verlassen, sonst kann ein Verwarnungsgeld in Höhe von 20 Euro fällig werden. Das Auffahren auf die Autobahn ist beim Abschleppen verboten – eine Zuwiderhandlung kann ebenfalls mit 20 Euro zu Buche schlagen. Übrigens: Ein leerer Tank ist kein unvorhersehbarer Notfall – das Abschleppen ist hier nicht erlaubt.