- Straßen während der EM kein rechtsfreier Raum
- Keine mildernden Umstände bei Alkohol- und Drogenfahrten
- Sichtfeld des Fahrers muss frei bleiben
- Auch im Autokorso gilt Anschnallpflicht
Es sind nur noch wenige Tage bis zum Anpfiff der Fußball-Europameisterschaft in Polen und der Ukraine. Die Erwartungen der Fans an ihre eigene Mannschaft sind groß. Bei Siegen ist in vielen Städten mit spontanen Freudenfahrten auf den Straßen zu rechnen. Aber der Jubel im Autokorso rechtfertigt keinen rechtsfreien Raum, wie manche Fans glauben mögen. An welche Regeln man sich halten sollte, erläutert ARCD-Experte Thomas Schreiner.
Gar keinen Spaß in der allgemeinen Feierlaune verstehen Polizei und Gerichte bei Fahrten unter Alkohol- und Drogeneinfluss. Wer gegen die 0,5-Promillegrenze verstößt, ist schnell 500 Euro Geldbuße los und riskiert ein Fahrverbot. Bei einem schweren Fahrfehler oder einem Unfall drohen schon ab 0,3 Promille ein Strafverfahren wegen Trunkenheit hinter dem Steuer, eine saftige Geldstrafe und der Führerscheinverlust.
Pausenloses Hupen, die fortlaufende Betätigung der Lichthupe und eine permanent eingeschaltete Warnblinkanlage während der Fahrt sind beliebte Freudenrituale auf vier Rädern. Alle sind nach dem Gesetz Ordnungswidrigkeiten, für die eigentlich Buß- und Verwarngelder fällig wären. Der Polizei bleibt nach dem Opportunitätsprinzip jedoch ein Ermessenspielraum, solange die Verkehrssicherheit nicht ernsthaft gefährdet wird. Der Spaß hört allerdings auf, wenn Fahnen und Schals die Sicht des Fahrers behindern. Deshalb gilt: Bei schnellem Tempo und bei Autobahnfahrten ganz auf heraushängende bzw. angesteckte Fahnen verzichten. Sie könnten sich lösen und andere Verkehrsteilnehmer gefährden. Hüllen auf den Außenspiegel- Kappen, zum Beispiel in den Landesfarben, müssen so fest sitzen, dass sie nicht verrutschen und den Blick in die Spiegel behindern können. Bei Tempofahrten und nassem Wetter besser ganz entfernen!
Mit Nachdruck warnt der ARCD vor gefährlichen akrobatischen Kunststücken, bei denen sich Fahrzeuginsassen während der Fahrt weit aus Autofenstern lehnen oder in offenen Fensterrahmen herumturnen. Dieser Leichtsinn verstößt nicht nur gegen die gesetzliche Anschnallpflicht, sondern birgt ein hohes Risiko für Leib und Leben. Gleiches gilt für das aufrechte Stehen im Fahrzeug bei geöffnetem Schiebedach oder in offenen Cabrios. Im Übrigen behält auch bei der Fahrt im Autokorso die Straßenverkehrsordnung ihre Gültigkeit.
Die Regeln für den Fanjubel gelten auch in den Gastgeberländern der Fußball- Europameisterschaft. Wer dorthin fährt, findet auf der EU-Fanseite http://ec.europa.eu/... noch weitere praktische Tipps für die Reise.