Neben den drei bereits angemeldeten Teilnehmern liegen nach Informationen der BASt gegenwärtig noch rund 50 Anfragen von Speditionen vor. Das vergleichsweise geringe Interesse überrascht, waren der Güterverkehrsbranche die Teilnahmebedingungen doch schon seit Mitte des letzten Jahres bekannt. Der Branchenverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) nannte dem ARCD die Hauptgründe für die zögerliche Beteiligung am Pilotversuch.
So müssten die teilnehmenden Fahrzeuge nicht nur eine Sonderprüfung durchlaufen und ein Prüfzertifikat erwerben, sondern auch ihre zusätzlichen Wunschstrecken anmelden. In vielen Fällen, so der BGL, sei die "letzte Meile", wie der Weg von einer Autobahnabfahrt bis zu einer Verladestelle, nicht in dem zugelassenen Straßennetz vorgesehen. "Um ein Straßenstück nachträglich in das Positivstraßennetz aufnehmen zu lassen, ist ein langwieriges Prozedere zu durchlaufen", beklagt BGL-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Karlheinz Schmidt. "Wir rechnen mit einer deutlich höheren Teilnehmerzahl innerhalb von ein bis zwei Jahren, wenn die Möglichkeiten des Feldversuchs und die Ausweitung des Streckennetzes ausgelotet und auch wahrgenommen werden. Im derzeitigen Streckennetz ist nur mit einer sehr begrenzten Anzahl von Teilnehmern zu rechnen."
Der ARCD sieht die Gefahr einer schleichenden Ausdehnung des Feldversuchs auf nicht geeignete Strecken, wenn Gigaliner demnächst noch tiefer ins untergeordnete Straßennetz eindringen könnten. "Bei dem Test geht es aus unserer Sicht in erster Linie darum, mögliche Risiken für die Verkehrssicherheit und Infrastruktur durch Gigaliner zu untersuchen", sagt ARCD-Generalsekretär Jürgen Dehner. Darauf, und nicht auf ökonomische Interessen sei das Design der geplanten wissenschaftlichen Begleitforschung ausgelegt. Der Praxistest dürfe nicht dazu führen, dass schon vor Ende der fünfjährigen Probephase vollendete Tatsachen geschaffen werden.
Am 1. Januar 2012 trat die von der Bundesregierung erlassene Verordnung über Ausnahmen von straßenrechtlichen Vorschriften in Kraft. Sie regelt einen auf fünf Jahre befristeten Pilotversuch, an dem bestimmte Fahrzeugkombinationen bis zu einer maximalen Gesamtlänge von 25,25 Metern und einem Gesamtgewicht bis zu 44 Tonnen teilnehmen können. Fahrzeuge und Fahrer müssen eine Reihe von Vorbedingungen erfüllen und dürfen nur auf festgelegten Routen verkehren. Laut Bundesverkehrsministerium haben lediglich die Länder Schleswig- Holstein, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt (toleriert), Sachsen, Thüringen, Hessen und Bayern ihre Zustimmung zum Feldversuch gegeben.