Der Gesetzentwurf wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet, die ihn innerhalb von sechs Wochen mit ihrer Stellungnahme an den Bundestag übermitteln muss.
Schon bisher gab es immer wieder Fälle, in denen Staatsanwaltschaft und Polizei ohne richterliche Anordnung eine Blutprobe durchführen ließen. Dass dies rechtens ist, entschied das Landgericht Itzehoe (Az: 2 Qs 186/09) in einem Urteil. Wenn die Zeit knapp ist, dürften auch Staatsanwalt und nachrangig die Polizei als deren Ermittlungsbeamte eine Blutprobe anordnen.
Die Blutprobe ohne richterliche Anordnung beschäftigt nach Angaben der Verkehrsanwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) die deutschen Gerichte häufig. Dabei fallen die Entscheidungen durchaus unterschiedlich aus. So hätten die Oberlandesgerichte Hamm, Celle, Dresden und Oldenburg ein Beweisverwertungsverbot angenommen, wenn gegen den Richtervorbehalt verstoßen wurde. Der Gesetzentwurf des Bundesrates soll nun die herrschende Rechtsunsicherheit beseitigen. ARCD