Der Bundesgerichtshof (BGH) bezog am 20. Oktober 2009 ein weiteres Mal zur Reparaturkostenabrechnung nach einem Verkehrsunfall Stellung. Dabei ging es um die Frage, ob ein Geschädigter bei der so genannten fiktiven Abrechnung Werkstattkosten in Höhe der Stundensätze fordern kann, wie eine Hersteller-Markenwerkstatt sie berechnet.Der BGH (Az: VI ZR 53/09) beantwortete diese Frage mit einem "klaren Jein", wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) berichtet. Der BGH hielt zwar an seiner bisher geäußerten Rechtsauffassung fest, daß der Geschädigte seiner Schadensabrechnung grundsätzlich die üblichen Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legen darf. Das Gericht schränkte aber ein, daß es auf das Alter des Fahrzeugs, auf die Werkstattgewohnheiten des Geschädigten und auf sonstige Umstände ankomme. Will der Schädiger den Geschädigten wegen der Schadensminderungspflicht auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit verweisen, müsse er beweisen, daß die betreffende Fachwerkstatt mühelos zu erreichen ist und daß die Reparatur vom Qualitätsstandard her der Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt entspricht. Gleichwohl könne, so der BGH, diese Möglichkeit für den Geschädigten unzumutbar sein. Dies gelte insbesondere für Fahrzeuge bis zum Alter von drei Jahren und auch dann, wenn der Geschädigte konkret darlegt, daß er sein Fahrzeug bisher stets in einer markengebundenen Fachwerkstatt hat warten und reparieren lassen. In dem vorliegenden Fall ging es um Schadensersatz für einen neuneinhalb Jahre alten Unfall-Golf mit einer Laufleistung von über 190.000 Kilometern. Der BGH hob das Urteil auf und verwies den Fall an die Vorinstanz zurück, weil sie zu der Gleichwertigkeit der aufgezeigten Reparaturmöglichkeiten keine Feststellungen getroffen hatte.Die Verkehrsanwälte begrüßen, daß der BGH bei der Schadensregulierung als Basis die Stundensätze von Herstellerwerkstätten zu Grunde legt. Der Auto- und Reiseclub Deutschland(ARCD) gibt zu bedenken, daß auch mit dieser aktuellen Entscheidung eine Schadensregulierung wegen der verbliebenen juristischen "Hintertürchen" für Laien weiterhin schwer durchschaubar bleibt. ARCD
Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien.Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien.Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Hinweis
Hinweis
Storys per RSS Feed und Facebook
Zu jeder Kategorie der lifePR erhalten Sie auch gesondert einen gefilterten Feed. Auch in jedem Newsroom finden Sie den Abonnieren-Button mit weiteren individuellen RSS-Feeds. Zudem gibt es für jede Kategorie auch eine entsprechende Facebook-Seite.
Wählen Sie eine Kategorie, um sich die dazugehörige URL anzuzeigen.
Story veröffentlichen
Sie möchten Ihre Story kostenlos veröffentlichen? Überlassen Sie das Einstellen und Prüfen ganz einfach unserem Serviceteam!
Sie sind bereits Kunde bei der lifePR und möchten Ihre Story veröffentlichen und zielgerichtet versenden?
Zur MyBox
Vorschau
Dateiname
Beschreibung
Copyright
Herausgeber
Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien.Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Verwenden Sie das folgende Formular, um Ihr Login-Passwort zurückzusetzen. Sie erhalten nach dem Absenden eine E-Mail. Bitte klicken Sie den in der E-Mail enthaltenen Link an, um Ihr Passwort zurückzusetzen.
Anmeldung erforderlich
Für diese Funktion ist eine Anmeldung erforderlich. Bitte melden Sie sich an.
Anmelden
Noch nicht registriert?
oder anmelden via
Einwilligung zu Cookies und Daten
Sofern Sie die Kartendienste von Google Maps verwenden möchten, werden zwangsläufig personenbezogene Daten an Google übermittelt. Google ist ein Dienstleister in einem Drittstaat, dessen Datenschutzniveau nicht dem der EU entspricht. Ihre Daten können von Google auch für eigene Zwecke verwendet werden. Google ist anhand Ihrer IP-Adresse, Ihres Google Accounts (sofern vorhanden und eingeloggt) und anhand weiterer Kriterien in der Lage Sie als natürliche Person zu identifizieren. Über die durch Google durchgeführten Datenverarbeitungen können Sie sich HIER erkundigen.
Mit Klick auf den Button „Google Maps laden“ erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten an Google übertragen werden. Eine Übermittlung findet erst nach erfolgter Einwilligung statt.
Weiterempfehlen
Bundesgerichtshof entschied über Reparaturkostenabrechnung
Eine Story von ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e. V.
Story herunterladen
Bundesgerichtshof entschied über Reparaturkostenabrechnung
Eine Story von ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e. V.
Wir senden Ihnen folgende Informationen an Ihre E-Mail-Adresse:
QR-Code
Bundesgerichtshof entschied über Reparaturkostenabrechnung
Eine Story von ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e. V.