Der Pilot hatte von einer Absage des Fluges gesprochen, die Airline wollte später nur eine Verspätung als Grund gelten lassen. Die Kläger fordern 600 Euro unter Berufung auf eine EU-Verordnung bei Nichtbeförderung und Annullierung von Flügen. Die Verordnung verspricht Pauschalreisenden diesen Ausgleich jedoch nur beim Ausfall des Flugs. Das Amtsgericht Rüsselsheim und das Landgericht Darmstadt hatten dieses Verlangen abgelehnt und folgten damit der Auffassung der Airline. Bei Verspätungen gebe es bisher nur eine Betreuungspflicht in Form von Mahlzeiten, Erfrischungen, Kommunikationsmöglichkeiten, Hotelunterbringungen und Transfers. Der Anwalt der Reisenden will erreichen, dass lange Verspätungen einer Stornierung gleichgesetzt werden, wie er dem Berliner „Tagesspiegel“ erklärte. Dann wäre eine Entschädigung fällig. Schon im März hatte die EU-Kommission in einem Bericht die unpräzisen Begriffe „Verspätung“ und „Annullierung“ in der EU-Verordnung kritisiert.
Bundesgerichtshof lässt Europäisches Gericht Passagierrechte bei verspäteten Flügen prüfen
Der Pilot hatte von einer Absage des Fluges gesprochen, die Airline wollte später nur eine Verspätung als Grund gelten lassen. Die Kläger fordern 600 Euro unter Berufung auf eine EU-Verordnung bei Nichtbeförderung und Annullierung von Flügen. Die Verordnung verspricht Pauschalreisenden diesen Ausgleich jedoch nur beim Ausfall des Flugs. Das Amtsgericht Rüsselsheim und das Landgericht Darmstadt hatten dieses Verlangen abgelehnt und folgten damit der Auffassung der Airline. Bei Verspätungen gebe es bisher nur eine Betreuungspflicht in Form von Mahlzeiten, Erfrischungen, Kommunikationsmöglichkeiten, Hotelunterbringungen und Transfers. Der Anwalt der Reisenden will erreichen, dass lange Verspätungen einer Stornierung gleichgesetzt werden, wie er dem Berliner „Tagesspiegel“ erklärte. Dann wäre eine Entschädigung fällig. Schon im März hatte die EU-Kommission in einem Bericht die unpräzisen Begriffe „Verspätung“ und „Annullierung“ in der EU-Verordnung kritisiert.