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Bundesrat befasst sich kritisch mit EU-Aktionsplan "Urbane Mobilität"

(lifePR) (Bad Windsheim, )
In seiner Sitzung am 18. Dezember befasst sich der Bundesrat mit dem EU-Aktionsplan (Drucksache 756/09) der Europäischen Kommission. Darin werden kurzund mittelfristige Aktionen vorgeschlagen, die bis 2012 schrittweise umgesetzt werden könnten.

Im Einzelnen möchte die Kommission u. a. feststellen, wie sich die Fahrgastrechte im urbanen öffentlichen Nahverkehr weiter stärken lassen. Darüber hinaus soll eine Studie in Auftrag gegeben werden, die sich mit den verschiedenen Zugangsvorschriften für unterschiedliche Arten von Umweltzonen in der EU befasst. Hierdurch will man mehr Erkenntnisse darüber gewinnen, wie die unterschiedlichen Systeme in der Praxis funktionieren. Ferner kündigt die Kommission an, auch in Zukunft Forschungs- und Demonstrationsprojekte unterstützen zu wollen, die die Markteinführung emissionsarmer oder emissionsloser Fahrzeuge sowie alternativer Kraftstoffe erleichtern. Eine weitere Studie soll sich mit der Frage auseinandersetzen, wie die Datenerhebung für den Stadtverkehr und die urbane Mobilität zu verbessern sei. Während der federführende Europaausschuss des Bundesrates den Aktionsplan nur mit Skepsis zur Kenntnis nimmt, begrüßen der Umwelt- und der Verkehrsausschuss laut einer Mitteilung des Bundesrates die Initiative der Kommission. Die vom Europäischen Rat im März 2007 angenommenen ehrgeizigen Klimaschutzziele zur Verringerung des Energieverbrauchs und der Treibhausgasemissionen ließen sich ohne eine an den städtischen Verkehr angepasste Strategie nicht verwirklichen. Zugleich stellen die Ausschüsse jedoch fest, dass der städtische Verkehr durch Richtlinien und Verordnungen zunehmend beeinflusst wird und die Kommunen von europäischen Anforderungen zur Luftreinhaltung und zum Lärmschutz überfordert sind.

Aus Sicht des EU- und des Finanzausschusses enthält der Aktionsplan einige Initiativen, die vor dem Hintergrund der Eigenverantwortung der Kommunen und der Bemühungen um Bürokratieabbau kritisch zu sehen sind. Nach ihrer Auffassung besteht im Grundsatz keine EUZuständigkeit für den Stadtverkehr. Eingriffe in die Kompetenzen der Mitgliedsstaaten, Länder und Kommunen seien daher abzulehnen. Vor diesem Hintergrund sollte sich das Augenmerk der EU-Verkehrspolitik eher auf die Verwirklichung großräumiger Vorhaben richten, wie zum Beispiel auf den Ausbau des Transeuropäischen Verkehrsnetzes. Auch der Innen- und der Verkehrsausschuss betonen die originäre Zuständigkeit der Kommunen für die Mobilität in der Stadt. Eine Einmischung in Entscheidungsprozesse der nationalen, regionalen und lokalen Akteure lehnen sie ab und erwarten auch künftig von der Kommission die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips, wonach die kommunale Verkehrspolitik Gegenstand der kommunalen Selbstverwaltung sei. ARCD

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