Einfache fahrlässige Verstöße bleiben für den Versicherungsnehmer folgenlos. Wird der Versicherungsvertrag während des Versicherungsjahres von der Versicherung gekündigt, zum Beispiel wegen ausbleibender Prämienzahlung, muss der Versicherungskunde künftig nur noch die Prämie bis zum Zeitpunkt der Beendigung zahlen. Bisher war sie für das gesamte Versicherungsjahr fällig. Das neue Gesetz gilt ab 1. Januar 2008 für alle nach diesem Zeitpunkt geschlossenen Verträge. Für laufende Verträge in der Kraftfahrzeugversicherung bleibt das bisherige Gesetz noch bis zum 31. Dezember 2008 gültig.
Bundesrat: Neues Versicherungsgesetz beschlossen
Einfache fahrlässige Verstöße bleiben für den Versicherungsnehmer folgenlos. Wird der Versicherungsvertrag während des Versicherungsjahres von der Versicherung gekündigt, zum Beispiel wegen ausbleibender Prämienzahlung, muss der Versicherungskunde künftig nur noch die Prämie bis zum Zeitpunkt der Beendigung zahlen. Bisher war sie für das gesamte Versicherungsjahr fällig. Das neue Gesetz gilt ab 1. Januar 2008 für alle nach diesem Zeitpunkt geschlossenen Verträge. Für laufende Verträge in der Kraftfahrzeugversicherung bleibt das bisherige Gesetz noch bis zum 31. Dezember 2008 gültig.