Das ärgert natürlich den Fiskus, weil seinen klammen Kassen Steuereinnahmen entgehen. Also soll der zunehmende Missbrauch mit Ausfuhrkennzeichen bekämpft werden. Dies geht aus einer Stellungnahme des Bundesrates zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung der Kraftfahrzeugsteuer hervor. Darin beklagen sich die Bundesländer, dass Ausfuhrkennzeichen dazu benutzt würden, "Fahrzeuge unter Umgehung der zulassungsrechtlichen Vorschriften in den Verkehr zu bringen". Der Bundesrat verlangt daher eine Steuerpflicht ab dem Tag der Zulassung.
Die Bundesregierung stimmt der Forderung der Länder zu und will das Steuerschlupfloch möglichst rasch schließen. Wie aus einer Mitteilung des Bundestages hervorgeht, sollen außerdem für Fahrzeuge mit Ausfuhrkennzeichen künftig die gleichen Vorschriften für technische Untersuchungen, zum Beispiel die Hauptuntersuchung, gelten wie für normal im Inland zugelassene Fahrzeuge.