Weil der Beruf des Reiseleiters in Deutschland nicht reglementiert ist, können deutsche Reiseleiter im Ausland Probleme bei der Berufsausübung bekommen. Sie müssen, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion hervorgeht, im Ausland nachweisen können, dass sie den Beruf in den letzten zehn Jahren mindestens zwei Jahre lang in Deutschland ausgeübt haben. Erst dann können Reiseleiter in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, der den Reiseleiterberuf reglementiert hat, beruflich tätig werden. Reglementiert ist das Berufsbild laut Bundesregierung in Italien, Spanien, Portugal, Griechenland, Frankreich, Belgien, Österreich, Zypern und Malta. Ein Problem sei, dass es in Deutschland keine Behörde gebe, die Reiseleitern eine Bescheinigung über ihre Berufserfahrung ausstellen könnte. Einige Mitgliedsstaaten hätten sich schwer getan, Nachweise wie Arbeitgeberbescheinigungen und Bestätigungen durch das Finanzamt zu akzeptieren. In der Vergangenheit gab es für deutsche Reiseleiter im Ausland immer wieder böse Überraschungen. So berichtet die "Süddeutsche Zeitung" von Fällen in Spanien und Italien, wo deutsche Reiseleiter vor Sehenswürdigkeiten von der Polizei gestoppt und mit Bußgeld bedroht wurden. Dies verstoße gegen die seit 2007 geltende EU-Richtlinie 2005/36/EG zur freien Berufsausübung in den Mitgliedsländern, kritisiert die SPD-Fraktion in ihrer Anfrage. Auch der Deutsche Reiseverband (DRV) forderte die Bundesregierung auf, dafür zu sorgen, dass die freie Berufsausübung für Reiseleiter in allen EU-Ländern gewährleistet wird. Mit Italien konnte mittlerweile ein Kompromiss erzielt werden. In Gesprächen mit Regierungsvertretern und der Europäischen Kommission verständigte sich Deutschland auf zusätzliche Qualifikationsnachweise. Die SPD-Fragesteller monieren, dass die Nachweise mit "hohem bürokratischem Aufwand und unnötigen Kosten für Übersetzungen verbunden sind".
Die Bundesregierung stellt in ihrer Antwort in Aussicht, dass sie sich bei der anstehenden Revision der Richtlinie im Jahr 2012 für mehr Freiheiten für Reiseleiter einsetzen wird. Deutsche Reiseleiter und die von ihnen betreuten Touristen müssen also auf EUAuslandsreisen mancherorts weiter mit Schikanen rechnen. In Deutschland hingegen können ausländische Reiseführer bis auf wenige Ausnahmen unbeschränkt tätig werden.
ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e. V.
Der Auto- und Reiseclub Deutschland e.V. mit Sitz im fränkischen Bad Windsheim ist Deutschlands einziger Auto- und Reiseclub. Von hier aus betreut der ARCD seine rund 100.000 Mitglieder individuell und rund um die Uhr - mit eigener, permanent besetzter Notrufzentrale und 1.400 Pannenhelfern allein in Deutschland. Im europäischen Ausland arbeitet der ARCD mit den dort etablierten Assisteuren und Versicherern zusammen. Neben umfassenden Schutzbriefleistungen und der Unterstützung durch einen speziellen Clubhilfe-Fonds bietet der ARCD seinen Mitgliedern vielfältige und exklusive touristische Leistungen. Als Gründungsmitglied des 2007 aus der Taufe gehobenen Verbundes Europäischer Automobilclubs EAC engagiert sich der ARCD zudem aktiv in allen Fragen der Verkehrspolitik und Verkehrssicherheit im Sinne seiner Mitglieder. Diese informiert der Club mit der Zeitschrift "Auto&Reise" unterhaltsam und kompetent über alles Wissenswerte rund um die Titelthemen des Magazins.
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