Öffentliche Stellplätze an Ladestationen sollen in die Straßenverkehrsordnung als Sonderflächen für Elektrofahrzeuge aufgenommen werden mit der Möglichkeit, Sperren gegen Falschparker zu installieren. Die Bundesregierung soll sich für eine Standardisierung von Stromanschlüssen, von Kommunikationsschnittstellen zwischen Fahrzeug und Ladestation sowie für einheitliche Standards bei Abrechnungssystemen einsetzen. In die Feinstaubverordnung soll eine blaue Null- Emissions-Plakette für Elektrofahrzeuge eingeführt werden, damit Kommunen für solche Fahrzeuge Parkgebühren ermäßigen oder erlassen können. Ein Teil der Parkplätze soll künftig Fahrzeugen mit blauer Plakette vorbehalten bleiben. In ökologisch besonders sensible Gebiete, wie beispielsweise in Naturtourismusregionen oder Nationalparks, sollen nur noch Elektrofahrzeuge einfahren dürfen. Nach den Vorstellungen der Grünen-Fraktion dürfen ab 2015 neue Motorroller mit Verbrennungsmotor nicht mehr zugelassen werden. Insgesamt fordern die Grünen-Parlamentarier innerhalb der nächsten zehn Jahre für Maßnahmenpakete zur Einführung der Elektromobilität mindestens fünf Milliarden Euro an staatlichen Fördermitteln. Sie lassen keinen Zweifel daran, dass Elektromobilität nur dann ökologisch Sinn macht, wenn sie möglichst umfassend mit Energie aus erneuerbaren Quellen realisiert wird. Derzeit beraten über den Antrag
"Mit grüner Elektromobilität ins postfossile Zeitalter" (Bundestagsdrucksache 17/1164) von Bündnis 90/Die Grünen mehrere Bundestagsausschüsse unter der Federführung des Verkehrsausschusses. ARCD